Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4403.98
4403 98 00: Eukalyptusholz der Art „Eucalyptus spp.“
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 4403 Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet:
- anderes:
- 4403 98 00 Eukalyptusholz der Art „Eucalyptus spp.“
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 4
- ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 2658/87
- Unterlagen
- C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 6
- Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus, Indonesien, Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 0355/22, Decision 0284/14, Regulation 0285/18
- EinfuhrkontrolleAmtliche Kontrolle - Pflanzen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern außer Schweiz
- Rechtsakt
- Regulation 2072/19
- Unterlagen
- C085 GGED-PP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt C der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
- Y146 Ausnahme für Erzeugnisse, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, gemäß Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031
- Y979 Ausnahme von amtlichen Kontrollen für Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden (Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122)
- Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Irak, Syrien
- Rechtsakt
- Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Russland
- Gültigkeit
- bis 31. Dezember 2027
- Rechtsakt
- Regulation 0833/14
- Unterlagen
- L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
- L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 2
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq | All third countries | Regulation 1210/03 | 1. Januar 2007 |
| AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria | All third countries | Regulation 1332/13 | 15. Dezember 2013 |
TARIC-Daten vom 4. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
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Belgien 21 %
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Bulgarien 20 %
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Dänemark 25 %
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Deutschland 19 %
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Estland 24 %
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Finnland 25,5 %
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Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
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Griechenland 24 %
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Irland 23 %
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Italien 22 %
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Kroatien 25 %
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Lettland 21 %
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Litauen 21 %
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Luxemburg 14 % ermäßigter Satz
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Malta 18 %
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Niederlande 21 %
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Österreich 20 %
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Polen 23 %
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Portugal 23 %
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Rumänien 21 %
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Schweden 25 %
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Slowakei 23 %
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Slowenien 22 %
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Spanien 21 %
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Tschechien 21 %
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Ungarn 27 %
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Zypern 19 %
TEDB · 6. November 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4403.98
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 27,3 Mio. € | 83,6 % | -49,1 % | |
| 3,6 Mio. € | 11,1 % | +198.403,4 % | |
| 1,6 Mio. € | 4,8 % | -43,8 % | |
| 40.426 € | 0,1 % | +113,5 % | |
| 36.913 € | 0,1 % | +0,4 % | |
| 32.349 € | 0,1 % | -27 % | |
| 20.085 € | 0,1 % | -32,4 % | |
| 460 € | 0 % | -80,6 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
4403.98 Eukalyptusholz der Art „Eucalyptus spp.“
Anmerkungen
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.
- Holz gilt ab 30. Dezember 2026
Wood in the rough, whether or not stripped of bark or sapwood, or roughly squared (not including used products and second-hand products)
Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)
Diese Unterposition in früheren Jahren
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | Eukalyptusholz der Art „Eucalyptus spp.“ | Frei | m3 |
| 2025 | unverändert | Frei | m3 |
| 2024 | unverändert | Frei | m3 |
| 2023 | unverändert | Frei | m3 |
| 2022 | unverändert | Frei | m3 |
| 2021 | unverändert | Frei | m3 |
| 2020 | unverändert | Frei | m3 |
| 2019 | Eukalyptusholz der Art „Eucalyptus spp.“ | Frei | m3 |
Geschichte der Nummer
Seit 2017; vorher wurden diese Waren unter 4403 99 30 eingereiht.
KN-Code 4403 98 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 4403.98 („Eukalyptusholz der Art „Eucalyptus spp.““).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in m3 angemeldet.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 4403.98 in die EU auf 32,7 Mio. € (−43 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Brasilien mit einem Anteil von 84 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4403.98 im Wert von 177 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Brasilien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4403 98 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: m3. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 4403.98 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Brasilien (52 Mio. $), gefolgt von Mosambik.