Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 46: Flechtwaren und Korbmacherwaren

  • 23Tarifpositionen
  • 0 %–4,7 %Satz

Kapitel 46 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 46 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 23 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 4,7 % (Durchschnitt 2,7 %); 3 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 4601 („Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen“) mit 18 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 3,7 %; er gilt für 9 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 4,7 %, hat 4601 99 10 („aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen“).

4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)

4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa

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