Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4805.11

4805 11 00

4805 11 00: Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“)

Halbzellstoff-Wellenpapier (Fluting)

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben:
  2. Wellenpapier:
  3. 4805 11 00 Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“)

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 4

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Indonesien
    Rechtsakt
    Decision 0284/14
    Unterlagen
    • C690 FLEGT-Holzeinfuhrlizenz
    • C631 Förmliches Schreiben, mit dem die Verwendung von anderen Rohstoffen als Holz oder von wiederverwerteten Rohstoffen für Papiererzeugnisse bestätigt wird, ausgestellt vom für Industrie zuständigen Ministerium des FLEGT VPA-Partnerlandes, in dem die Papiererzeugnisse ihren Ursprung haben
    • Y057 Waren, für die keine FLEGT-Holzeinfuhrlizenz vorgelegt werden muss
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 2

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025

TARIC-Daten vom 26. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 9 % ermäßigter Satz
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 26. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4805.11

letzte 12 Monate3,2 Mio. €-42,2 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,57 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 716.807 €Feb. 2024: 566.247 €März 2024: 793.563 €Apr. 2024: 590.915 €Mai 2024: 732.481 €Juni 2024: 278.057 €Juli 2024: 872.042 €Aug. 2024: 638.637 €Sept. 2024: 548.010 €Okt. 2024: 445.956 €Nov. 2024: 461.348 €Dez. 2024: 506.000 €Jan. 2025: 455.552 €Feb. 2025: 677.422 €März 2025: 409.973 €Apr. 2025: 221.072 €Mai 2025: 718.988 €Juni 2025: 684.974 €Juli 2025: 352.116 €Aug. 2025: 128.047 €Sept. 2025: 251.220 €Okt. 2025: 316.263 €Nov. 2025: 263.542 €Dez. 2025: 353.022 €Jan. 2026: 736.985 €Feb. 2026: 41.177 €März 2026: 195.415 €Apr. 2026: 207.229 €Mai 2026: 222.502 €Juni 2026: 217.595 €Juli 2026: 295.648 €Aug. 2026: 144.396 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Argentinien 1,9 Mio. € 58 % -33,7 %
Israel 332.670 € 10,3 % +2.970,9 %
Türkei 311.376 € 9,6 % +32,6 %
Südafrika 253.615 € 7,8 % -28,4 %
Serbien 249.744 € 7,7 % -83,4 %
China 82.078 € 2,5 % -14,8 %
Kanada 72.463 € 2,2 % -44,6 %
Vereinigtes Königreich 49.027 € 1,5 % -10,4 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

4805.11 Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“)

Anmerkungen

Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 48 →

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.

  • Holz gilt ab 30. Dezember 2026

Paper and Paperboard: Articles of paper pulp, of paper or of paperboard (not including waste as defined in Article 3, point (1), of Directive 2008/98/EC; not including used products and second-hand products; not including recovered (waste and scrap) products and products derived from recovered (waste and scrap) products; not including single use packing material and packing containers used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product; not including packing material and packing containers clearly suitable for repetitive use used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product from the moment they are used for such purpose and onwards; not including items of correspondence and marketing and information materials exclusively accompanying another product made available on the market or exported, or supplied for marketing or information purposes free of charge)

Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

4805 11 00 · Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“)

Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 48.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE

Allgemeines

Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnässt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen 4801 bis 4811.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“) Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“) Frei —

KN-Code 4805 11 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 4805.11 („Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“)“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 4805.11 im Wert von 3,2 Mio. € ein (−42 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 0,57 € je kg; wichtigstes Lieferland war Argentinien mit einem Anteil von 58 %, gefolgt von Israel.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 10,8 %, Argentinien 10,8 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4805.11 im Wert von 355,9 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Serbien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4805 11 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 4805.11 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Serbien (2,4 Mio. $), gefolgt von Argentinien.

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