Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4901.10
4901 10 00: in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt
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✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
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Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 4
- ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 2658/87
- Unterlagen
- C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 9
- EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Irak, Nordkorea, Syrien
- Rechtsakt
- Regulation 1210/03, Regulation 1509/17, Regulation 1332/13
- Unterlagen
- Y970 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil VI der Verordnung (EU) 2017/1509)
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 1509/17
- Unterlagen
- Y971 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil VIII der Verordnung (EU) 2017/1509)
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Iran, Libyen, Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 0267/12, Regulation 1509/17, Regulation 0044/16
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern außer Iran
- Rechtsakt
- Regulation 0267/12
- Unterlagen
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Iran
- Rechtsakt
- Regulation 0267/12
- Unterlagen
- Y949 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus
- Rechtsakt
- Regulation 0765/06
- Unterlagen
- Y759 Waren, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführt sind
- Y757 Die in Artikel 1aa (1) der Verordnung (EC) 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe Ausnahmen in Artikel 1aa (2a))
- Y758 Die in Artikel 1aa der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1aa Absatz 2b).
- EinfuhrkontrolleEinfuhr-/Ausfuhrbeschränkung Gemeinsame Militärgüterliste (GML)
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Russland
- Rechtsakt
- Regulation 0833/14
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 31
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq | All third countries | Regulation 1210/03 | 1. Januar 2007 |
| AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria | All third countries | Regulation 1332/13 | 15. Dezember 2013 |
| AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 1509/17 | 1. Juli 2019 |
| Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 1509/17 | 1. Juli 2019 |
| Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iran | Iran | Regulation 0267/12 | 23. Oktober 2017 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran | Iran | Regulation 0267/12 | 30. September 2025 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Myanmar/Burma | Myanmar | Regulation 0401/13 | 1. Juli 2023 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 1509/17 | 1. September 2017 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Iran (human rights) | Iran | Regulation 0264/12 | 9. Februar 2016 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Syria | Syrien | Regulation 0509/12 | 17. Juni 2012 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Zimbabwe | Simbabwe | Regulation 0284/17 | 19. Februar 2017 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Libya | Libyen | Regulation 0044/16 | 20. Januar 2016 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 25. Juni 2021 |
| Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Venezuela | Venezuela | Regulation 2063/17 | 28. April 2021 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 24. April 2026 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Zimbabwe | Simbabwe | Regulation 0384/26 | 19. Februar 2026 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 20. Juli 2025 |
| Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkung Gemeinsame Militärgüterliste (GML)Sanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 20. Juli 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 1509/17 | 11. April 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine | Ukraine | Regulation 0263/22 | 25. Februar 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 24. Juni 2023 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 25. Februar 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 1. Juli 2024 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 2. Januar 2026 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol | Ukraine | Regulation 0692/14 | 25. Februar 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran | Iran | Regulation 0267/12 | 30. September 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 25. Februar 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran | Iran | Regulation 0267/12 | 30. September 2025 |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | All third countries | Regulation 2003/25 | 15. November 2025 |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | All third countries | Regulation 0116/09 | 2. März 2009 |
| Ausfuhrkontrolle | Kongo-Kinshasa | Regulation 1183/05 | 28. Oktober 2026 |
TARIC-Daten vom 4. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
-
Belgien 6 % ermäßigter Satz
-
Bulgarien 9 % ermäßigter Satz
-
Dänemark 25 %
-
Deutschland 7 % ermäßigter Satz
-
Estland 9 % ermäßigter Satz
-
Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
-
Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
-
Griechenland 6 % ermäßigter Satz
-
Irland 0 % / 9 % ermäßigter Satz
-
Italien 4 % ermäßigter Satz
-
Kroatien 5 % ermäßigter Satz
-
Lettland 5 % ermäßigter Satz
-
Litauen 5 % ermäßigter Satz
-
Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
-
Malta 5 % ermäßigter Satz
-
Niederlande 9 % ermäßigter Satz
-
Österreich 10 % ermäßigter Satz
-
Polen 5 % ermäßigter Satz
-
Portugal 6 % ermäßigter Satz
-
Rumänien 11 % ermäßigter Satz
-
Schweden 6 % ermäßigter Satz
-
Slowakei 5 % ermäßigter Satz
-
Slowenien 5 % ermäßigter Satz
-
Spanien 21 %
-
Tschechien 0 % ermäßigter Satz
-
Ungarn 5 % ermäßigter Satz
-
Zypern 3 % ermäßigter Satz
TEDB · 4. November 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4901.10
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 33,8 Mio. € | 37,1 % | -8,7 % | |
| 15,5 Mio. € | 17 % | -20,7 % | |
| 12,2 Mio. € | 13,4 % | -7,5 % | |
| 4,5 Mio. € | 4,9 % | -21,4 % | |
| 4,4 Mio. € | 4,8 % | +59,1 % | |
| 3,5 Mio. € | 3,8 % | -37,5 % | |
| 3,4 Mio. € | 3,7 % | -6,4 % | |
| 2,4 Mio. € | 2,6 % | -6,8 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
4901.10 in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N356778 U.S. CBP
The tariff classification of a user guide from China
- N351259 U.S. CBP
The classification of a direct mail package with a tote bag from China
- N351220 U.S. CBP
The tariff classification of the “Fisher-Price® Big Little Feelings® Calm Down Kit” from Mexico.
- N349859 U.S. CBP
The tariff classification and country of origin marking of leaflets and LDPE gloves from China
insgesamt 8 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 49 gehören nicht:
a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3. Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4. Zu Position 4901 gehören auch:
a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.
Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6. „Bilderalben und Bilderbücher für Kinder“ im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
Diese Unterposition in früheren Jahren
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt | Frei | — |
| 2025 | unverändert | Frei | — |
| 2024 | unverändert | Frei | — |
| 2023 | unverändert | Frei | — |
| 2022 | unverändert | Frei | — |
| 2021 | unverändert | Frei | — |
| 2020 | unverändert | Frei | — |
| 2019 | in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt | Frei | — |
KN-Code 4901 10 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 4901.10 („in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 4901.10 im Wert von 91,1 Mio. € ein (−13 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 8,62 € je kg; wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 37 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–15 %, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria zollfrei.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4901.10 im Wert von 884 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4901 10 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 4901.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (38 Mio. $), gefolgt von den USA.