Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 5407.94

5407 94 00

5407 94 00: Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten: andere Gewebe, bedruckt

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404:
  2. andere Gewebe:
  3. 5407 94 00 bedruckt

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 8 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 5 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 5
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 6

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1517/18
    Unterlagen
    • C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
  • ZollkontingentNichtpräferentielles Zollkontingent Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. August 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0032/00
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 5

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0936/15
  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1836/17
    Unterlagen
    • Y084 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 16i Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Iran
    Rechtsakt
    Regulation 0267/12
    Unterlagen
    • Y750 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 267/2012 des Rates, Anhang II
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 1

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran Iran Regulation 0267/12 30. September 2025

TARIC-Daten vom 25. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 25. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—8 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Europäischer Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Zollunion EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Färöer Färöer Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Syrien Syrien Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien Frei
Zollunion EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien und 4 weitere

Cookinseln, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Tadschikistan, Vanuatu

6,4 %
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 7,1 %

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 5407.94

letzte 12 Monate8,4 Mio. €-43,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis5,36 € je kg
Präferenzzollsatz29 %
Jan. 2024: 1,5 Mio. €Feb. 2024: 1,4 Mio. €März 2024: 1,5 Mio. €Apr. 2024: 1,4 Mio. €Mai 2024: 1,7 Mio. €Juni 2024: 1,5 Mio. €Juli 2024: 1,7 Mio. €Aug. 2024: 1 Mio. €Sept. 2024: 1,7 Mio. €Okt. 2024: 1,5 Mio. €Nov. 2024: 1,3 Mio. €Dez. 2024: 1,1 Mio. €Jan. 2025: 1,4 Mio. €Feb. 2025: 938.847 €März 2025: 1,2 Mio. €Apr. 2025: 941.414 €Mai 2025: 1,6 Mio. €Juni 2025: 950.128 €Juli 2025: 1,2 Mio. €Aug. 2025: 1,1 Mio. €Sept. 2025: 900.406 €Okt. 2025: 470.394 €Nov. 2025: 655.665 €Dez. 2025: 744.124 €Jan. 2026: 785.336 €Feb. 2026: 778.192 €März 2026: 785.165 €Apr. 2026: 623.983 €Mai 2026: 667.194 €Juni 2026: 627.740 €Juli 2026: 622.079 €Aug. 2026: 719.449 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 5,4 Mio. € 64,5 % -43,1 %
Türkei 1,2 Mio. € 14,1 % +0,5 %
Vereinigtes Königreich 771.020 € 9,2 % -7,6 %
Südkorea 232.683 € 2,8 % +220,5 %
Schweiz 217.634 € 2,6 % -90,7 %
Tunesien 139.213 € 1,7 % +1.875,8 %
Pakistan 108.196 € 1,3 % -19,7 %
Indien 70.242 € 0,8 % -26,3 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

5407.94 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten: andere Gewebe, bedruckt

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N287471 U.S. CBP 2. Februar 2018 · 5407.94.20.50

    The tariff classification of a bonded upholstery fabric consisting of a brushed printed woven face fabric laminated to a polyester woven backing fabric, from China

  • N272877 U.S. CBP 11. März 2016 · 5407.94.20.90

    The tariff classification of four woven polyester or cotton/polyester upholstery fabrics from China

  • N266921 U.S. CBP 16. Februar 2016 · 5407.94.20.90

    The tariff classification of a bonded upholstery fabric consisting of a woven polyester face fabric laminated to a polyester knit backing fabric, from China

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 54 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE

Allgemeines

Wegen der Auslegung des Begriffs „hochfeste Garne“ siehe die Anmerkung 6 zu Abschnitt XI.

Elastomergarne sind in der Anmerkung 13 zu Abschnitt XI definiert.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 bedruckt 8 % m2
2025 unverändert 8 % m2
2024 unverändert 8 % m2
2023 unverändert 8 % m2
2022 unverändert 8 % m2
2021 unverändert 8 % m2
2020 unverändert 8 % m2
2019 bedruckt 8 % m2

KN-Code 5407 94 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 5407.94 („Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten: andere Gewebe, bedruckt“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %; die Menge wird in m2 angemeldet.

Für Waren mit Ursprung in 152 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 8 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 140 davon entfällt der Zoll ganz.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 5407.94 im Wert von 8,4 Mio. € ein (−44 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 5,36 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 65 %, gefolgt von der Türkei.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 8 %, USA 0 %–14,9 %, UK 8 %, Kanada zollfrei, Mexiko 35 %, Brasilien 26 %, Argentinien 18 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 6,6 %–10 %, Taiwan 10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 8 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 5407.94 im Wert von 33,1 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 5407 94 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 8 %; besondere Maßeinheit: m2. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 5407 94 00 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 5407.94 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (9,1 Mio. $), gefolgt von der Türkei.

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