Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 7104.10

7104 10 00

7104 10 00: Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder: piezoelektrischer Quarz

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 7104 Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht:
  2. 7104 10 00 piezoelektrischer Quarz

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 2
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 31. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 7104.10

letzte 12 Monate3,4 Mio. €+7,6 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis997,08 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 298.925 €Feb. 2024: 151.813 €März 2024: 233.060 €Apr. 2024: 360.117 €Mai 2024: 159.573 €Juni 2024: 143.940 €Juli 2024: 316.604 €Aug. 2024: 251.662 €Sept. 2024: 263.831 €Okt. 2024: 242.644 €Nov. 2024: 194.020 €Dez. 2024: 195.752 €Jan. 2025: 433.912 €Feb. 2025: 96.138 €März 2025: 265.967 €Apr. 2025: 270.077 €Mai 2025: 260.226 €Juni 2025: 293.073 €Juli 2025: 372.617 €Aug. 2025: 281.102 €Sept. 2025: 191.751 €Okt. 2025: 279.964 €Nov. 2025: 317.196 €Dez. 2025: 199.872 €Jan. 2026: 476.134 €Feb. 2026: 258.588 €März 2026: 316.931 €Apr. 2026: 244.394 €Mai 2026: 154.648 €Juni 2026: 397.697 €Juli 2026: 358.108 €Aug. 2026: 213.747 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 1,9 Mio. € 56 % +39,7 %
Schweiz 638.940 € 18,7 % -16,6 %
Vereinigte Staaten 253.109 € 7,4 % -25,4 %
Indien 201.100 € 5,9 % +25,1 %
Japan 182.220 € 5,3 % -48,8 %
Sonderverwaltungsregion Hongkong 62.845 € 1,8 % +121,6 %
Thailand 58.346 € 1,7 % +74,5 %
Vereinigtes Königreich 52.256 € 1,5 % -8,5 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

7104.10 Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder: piezoelektrischer Quarz

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 71 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

7104 10 00 · piezoelektrischer Quarz

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7104 10 des HS.

Nicht hierher gehören z. B.:

a) piezoelektrische Kristalle, die aus chemischen Verbindungen hergestellt sind, wie z. B. solche aus Seignette-Salz (Kaliumnatriumtartrattetrahydrat), Bariumtitanat, Ammonium- und Rubidiumorthomonophosphaten (Unterposition 3824 99 96);

b) piezoelektrische Kristalle, die aus natürlichen Steinen (z. B. Quarz, Turmalin) hergestellt sind (Position 7103);

c) piezoelektrische Kristalle aus anderen synthetischen Steinen als Quarz (Unterposition 7104 20 00 oder 7104 90 00);

d) montierte piezoelektrische Kristalle (Unterposition 8541 60 00).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 piezoelektrischer Quarz Frei g
2025 unverändert Frei g
2024 unverändert Frei g
2023 unverändert Frei g
2022 unverändert Frei g
2021 unverändert Frei g
2020 unverändert Frei g
2019 piezoelektrischer Quarz Frei g

KN-Code 7104 10 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 7104.10 („Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder: piezoelektrischer Quarz“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in g angemeldet.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 7104.10 im Wert von 3,4 Mio. € ein (+8 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 997,08 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 56 %, gefolgt von der Schweiz.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA 3 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7104.10 im Wert von 5 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 7104 10 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: g. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 7104.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (894.700 $).

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