Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 7302.10
7302 10 28
7302 10 28: Schienen aus Eisen oder Stahl: mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kg
Schienen aus Eisen oder Stahl
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbarDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material:
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Russland
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2027
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y824 Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden
Y878 Die Ware wird aus einem Partnerland zur Einfuhr von Eisen und Stahl gemäß Anhang XXXVI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2027
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
bis 30. September 2027
Rechtsakt
Regulation 1963/26
Unterlagen
Y376 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: China
Y377 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indien
Y378 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indonesien
Y379 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Vietnam
Y380 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Malaysia
Y381 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Algerien
Y382 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Japan
Y383 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Südkorea
Y384 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Türkei
Y385 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Iran
Y386 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: EU
Y387 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: sonstige Länder
Y388 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: mehrere Ursprünge
C132 Rechnung mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
C133 Lieferschein mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
C134 Qualitätsbescheinigung oder Klauseln in ausgeführten Auftragsscheinen oder Verträgen, die Informationen über das Land des Schmelzens und Gießens und die Schmelznummer enthalten
C135 Langzeiterklärung des Lieferanten mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
C136 Kostenrechnungs- und Produktionsunterlagen mit Informationen über das Land des „Schmelzens und Gießens“ oder die Schmelznummer
C137 Zollpapier des Ausfuhrlandes mit Angaben zum Land des Schmelzens und Gießens und der Schmelznummer
C138 Geschäftskorrespondenz mit Informationen über das Land des „Schmelzens und Gießens“ und die Schmelznummer
C139 Produktionsbeschreibungen mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
ab 1. Oktober 2027
Rechtsakt
Regulation 1963/26
Unterlagen
Y376 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: China
Y377 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indien
Y378 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indonesien
Y379 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Vietnam
Y380 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Malaysia
Y381 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Algerien
Y382 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Japan
Y383 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Südkorea
Y384 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Türkei
Y385 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Iran
Y386 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: EU
Y387 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: sonstige Länder
Y388 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: mehrere Ursprünge
Y134 Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956
Y135 Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden sollen - Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956
Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 23. Oktober 2026.
Ausfuhrmaßnahmen 5
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 0285/18
28. Februar 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol
Ukraine
Regulation 0692/14
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine
Ukraine
Regulation 0263/22
25. August 2022
TARIC-Daten vom 30. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 30. Oktober 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 7302.10
letzte 12 Monate21,4 Mio. €-4,3 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,09 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
CBAM-Sektor: Eisen und Stahl. Für Waren dieses Sektors sind bei der Einfuhr in die EU die bei ihrer Herstellung entstandenen Treibhausgasemissionen zu bezahlen. Liegen keine geprüften tatsächlichen Emissionen vor, meldet der Einführer die unten stehenden Standardwerte (Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Ware).
7302Railway or tramway track construction material of iron or steel, the following: rails, check-rails and rack rails, switch blades, crossing frogs, point rods and other crossing pieces, sleepers "cross-ties", fish-plates, chairs, chair wedges, sole plates "base plates", rail clips, bedplates, ties and other material specialised for jointing or fixing rails
Herstellungsland
Direkt
Indirekt
Gesamt
Algerien
3,19
—
3,19
Argentinien
2,98
—
2,98
Aserbaidschan
1,85
—
1,85
Australien
3,32
—
3,32
Bosnien und Herzegowina
2,88
—
2,88
Brasilien
2,72
—
2,72
Chile
2,68
—
2,68
China
6,21
—
6,21
Indien
5,45
—
5,45
Indonesien
8,21
—
8,21
Iran
2,79
—
2,79
Japan
2,95
—
2,95
Kanada
2,6
—
2,6
Kasachstan
5,18
—
5,18
Kolumbien
2,73
—
2,73
Mexiko
2,96
—
2,96
Myanmar
2,51
—
2,51
Neuseeland
3,06
—
3,06
Nordmazedonien
2,58
—
2,58
Philippinen
2,26
—
2,26
Russland
3,49
—
3,49
Serbien
2,46
—
2,46
Südafrika
4,03
—
4,03
Südkorea
3,67
—
3,67
Taiwan
2,38
—
2,38
Thailand
3,95
—
3,95
Türkei
5,36
—
5,36
Ukraine
3,21
—
3,21
Usbekistan
3,21
—
3,21
Vereinigte Staaten
2,74
—
2,74
Vereinigtes Königreich
2,81
—
2,81
Vietnam
2,77
—
2,77
Andere Länder (Standard)
4,89
—
4,89
mit Aufschlag für 2026: 5,376 · mit Aufschlag für 2027: 5,864 · mit Aufschlag für 2028: 6,353
t CO2e je t Ware · endgültiger Zeitraum seit 1. Januar 2026; erste jährliche CBAM-Erklärung bis 30. September 2027 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch 2026/1740 (Daten der Europäischen Kommission, nicht rechtsverbindlich)
Erläuterungen zur KN
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
7302 10 22 und 7302 10 28 · Vignolschienen
Die Vignolschiene, benannt nach ihrem Erfinder, ist das für den normalen Eisenbahn- und Hochgeschwindigkeitsverkehr, sowie bei Bergbahnen und Regionalnetzen üblicherweise verwendete Schienenprofil.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kg
Frei
—
2025
unverändert
Frei
—
2024
unverändert
Frei
—
2023
unverändert
Frei
—
2022
unverändert
Frei
—
2021
unverändert
Frei
—
2020
unverändert
Frei
—
2019
mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kg
Frei
—
In der Kombinierten Nomenklatur ist 7302 10 28 eine von 6 Tarifpositionen unter der Unterposition 7302.10 („Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl: Schienen“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 7302.10 im Wert von 21,4 Mio. € ein (−4 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 1,09 € je kg; wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 59 %, gefolgt von der Türkei.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–15 %, USA zollfrei, UK 0 %–50 %, Kanada zollfrei, Mexiko 20 %, Brasilien 0 %–10,8 %, Argentinien 0 %–10,8 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7302.10 im Wert von 1,4 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 7302 10 28 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 7302.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (18 Mio. $), gefolgt von der Türkei.
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