Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 7304.59
7304 59 82
7304 59 82: Nahtlose Rohre aus legiertem Stahl, rund, a.n.g.: mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
Nahtlose Rohre aus legiertem Stahl, rund, a.n.g.
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl:
andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl:
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 6
AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll35,8 %
Nur für
7304 59 82 30 With a Carbon Equivalent Value (CEV) not exceeding 0,86 according to the International Institute of Welding (IIW) formula and chemical analysis
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Rechtsakt
Regulation 3193/24
Sätze für namentlich genannte Ausführer (2)
Unternehmen
Satz
Joint Stock Company Chelyabinsk Tube Rolling Plant and Joint Stock Company Pervouralsky Novotrubny Works A741
24,1 %
OAO Volzhsky Pipe Plant, OAO Taganrog Metallurgical Works, OAO Sinarsky Pipe Plant and OAO Seversky Tube Works A859
28,7 %
SchutzmaßnahmeZusatzzölle50 %
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Island, Liechtenstein, Norwegen
Rechtsakt
Regulation 1457/26
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 1509/17
Unterlagen
Y970 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil VI der Verordnung (EU) 2017/1509)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 1509/17
Unterlagen
Y971 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil VIII der Verordnung (EU) 2017/1509)
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
Gilt für Waren mit Ursprung in
Iran, Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 0267/12, Regulation 1509/17
Unterlagen
Y966 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang III der Verordnung (EU) 267/2012)
Y920 Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Iran
Rechtsakt
Regulation 0267/12
Unterlagen
Y949 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
C067 Einfuhrgenehmigung für Güter und Technologien, die Einschränkungen unterliegen (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
Y949 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Iran
Rechtsakt
Regulation 0267/12
Unterlagen
Y750 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 267/2012 des Rates, Anhang II
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea, Ukraine
Rechtsakt
Regulation 1509/17, Regulation 0692/14
Unterlagen
Y963 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil IV der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Russland
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2027
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y824 Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden
Y878 Die Ware wird aus einem Partnerland zur Einfuhr von Eisen und Stahl gemäß Anhang XXXVI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2027
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
bis 30. September 2027
Rechtsakt
Regulation 1963/26
Unterlagen
Y376 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: China
Y377 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indien
Y378 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indonesien
Y379 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Vietnam
Y380 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Malaysia
Y381 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Algerien
Y382 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Japan
Y383 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Südkorea
Y384 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Türkei
Y385 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Iran
Y386 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: EU
Y387 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: sonstige Länder
Y388 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: mehrere Ursprünge
C132 Rechnung mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
C133 Lieferschein mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
C134 Qualitätsbescheinigung oder Klauseln in ausgeführten Auftragsscheinen oder Verträgen, die Informationen über das Land des Schmelzens und Gießens und die Schmelznummer enthalten
C135 Langzeiterklärung des Lieferanten mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
C136 Kostenrechnungs- und Produktionsunterlagen mit Informationen über das Land des „Schmelzens und Gießens“ oder die Schmelznummer
C137 Zollpapier des Ausfuhrlandes mit Angaben zum Land des Schmelzens und Gießens und der Schmelznummer
C138 Geschäftskorrespondenz mit Informationen über das Land des „Schmelzens und Gießens“ und die Schmelznummer
C139 Produktionsbeschreibungen mit Angaben zum Land des „Schmelzens und Gießens“ und der Schmelznummer
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
ab 1. Oktober 2027
Rechtsakt
Regulation 1963/26
Unterlagen
Y376 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: China
Y377 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indien
Y378 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Indonesien
Y379 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Vietnam
Y380 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Malaysia
Y381 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Algerien
Y382 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Japan
Y383 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Südkorea
Y384 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Türkei
Y385 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: Iran
Y386 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: EU
Y387 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: sonstige Länder
Y388 Land des „Schmelzens und Gießens“ des eingeführten Stahls: mehrere Ursprünge
Y134 Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956
Y135 Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden sollen - Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
7304 59 82 30
die ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben
7304 59 82 99
andere
Zollkontingente
Laufende Nummer
Ursprung
Kontingentszollsatz
Zeitraum
Menge
Restmenge
Gültigkeit
09.9624
ERGA OMNES
Frei
1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2026
9.824.980 kg
7.327.817 kg
Offen
09.9751
FTA partners
Frei
1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2026
11.895.700 kg
11.290.204 kg
Offen
09.9752
Argentina, European Union
Frei
1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2026
1.258.100 kg
1.159.887 kg
Offen
09.9753
European Union, Singapore
Frei
1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2026
110.770 kg
109.596 kg
Offen
09.9932
China, European Union
Frei
1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2026
13.158.840 kg
0 kg
Ausgeschöpft
09.9933
European Union, Ukraine
Frei
1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2026
20.167.620 kg
13.773.211 kg
Offen
09.9934
Brazil, European Union
Frei
1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2026
7.756.960 kg
6.574.867 kg
Offen
Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 23. Oktober 2026.
Ausfuhrmaßnahmen 19
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 0285/18
28. Februar 2018
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
1. Januar 2022
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
1. Januar 2022
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
1. Juli 2019
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
1. Januar 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol
Ukraine
Regulation 0692/14
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
1. Januar 2022
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Syria
Syrien
Regulation 0509/12
1. Januar 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
11. April 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine
Ukraine
Regulation 0263/22
25. August 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
24. Juni 2023
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)
All third countries
Regulation 2003/25
15. November 2025
TARIC-Daten vom 30. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 30. Oktober 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 7304.59
letzte 12 Monate46,8 Mio. €-17,3 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,81 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of steel tubular products from China
600011565HMRC12. Dezember 2024 – 11. Dezember 2027 · 7304 59 82 30
Alloy Steel Tube This product is a tube made of alloy steel, the tube is hot rolled and is used for raw material for manufacturing oilfield accessories.
600011578HMRC12. Dezember 2024 – 11. Dezember 2027 · 7304 59 82 30
Alloy Steel Tube This product is a tube made of alloy steel, the tube is hot rolled and is used for raw material for manufacturing oilfield accessories.
600011583HMRC11. Dezember 2024 – 10. Dezember 2027 · 7304 59 83 20
Steel Pipes/Tubes Hot finished seamless. Plain end square cut, deburred. Hot rolled, other alloy steel. Raw material for manufacturing oilfield accessories.
600011428HMRC1. Oktober 2024 – 30. September 2027 · 7304 59 82 30
This product is a tube made of alloy steel, the tube is hot rolled and is used for raw material for manufacturing oilfield accessories.
CBAM-Sektor: Eisen und Stahl. Für Waren dieses Sektors sind bei der Einfuhr in die EU die bei ihrer Herstellung entstandenen Treibhausgasemissionen zu bezahlen. Liegen keine geprüften tatsächlichen Emissionen vor, meldet der Einführer die unten stehenden Standardwerte (Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Ware).
7304 59Tubes, pipes and hollow profiles, seamless, of circular cross-section, of alloy steel other than stainless, not cold-drawn or cold-rolled "cold-reduced" (excl. line pipe of a kind used for oil or gas pipelines, casing and tubing of a kind used for drilling for oil)
Herstellungsland
Direkt
Indirekt
Gesamt
Algerien
2,91
—
2,91
Argentinien
2,4
—
2,4
Aserbaidschan
0,24
—
0,24
Australien
2,83
—
2,83
Bosnien und Herzegowina
2,29
—
2,29
Brasilien
1,65
—
1,65
Chile
1,99
—
1,99
China
2,68
—
2,68
Indien
4,32
—
4,32
Indonesien
7,86
—
7,86
Iran
1,9
—
1,9
Japan
2,08
—
2,08
Kanada
1,34
—
1,34
Kasachstan
5,12
—
5,12
Kolumbien
2,05
—
2,05
Mexiko
2,66
—
2,66
Myanmar
0,56
—
0,56
Neuseeland
2,36
—
2,36
Nordmazedonien
1,57
—
1,57
Philippinen
0,83
—
0,83
Russland
3,35
—
3,35
Serbien
2,31
—
2,31
Südafrika
3,85
—
3,85
Südkorea
2,14
—
2,14
Taiwan
2,23
—
2,23
Thailand
1,95
—
1,95
Türkei
2,36
—
2,36
Ukraine
2,6
—
2,6
Usbekistan
3,2
—
3,2
Vereinigte Staaten
1,97
—
1,97
Vereinigtes Königreich
2,23
—
2,23
Vietnam
2,26
—
2,26
Andere Länder (Standard)
3,88
—
3,88
mit Aufschlag für 2026: 4,266 · mit Aufschlag für 2027: 4,654 · mit Aufschlag für 2028: 5,041
t CO2e je t Ware · endgültiger Zeitraum seit 1. Januar 2026; erste jährliche CBAM-Erklärung bis 30. September 2027 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch 2026/1740 (Daten der Europäischen Kommission, nicht rechtsverbindlich)
Erläuterungen zur KN
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
7304 · Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl
Als Rohre gelten jedoch nicht Waren, deren Länge die größte äußere Querschnittsabmessung nicht zwei Mal überschreitet. Diese Waren sind entweder als Rohrform-, -verschluss- oder -verbindungsstücke (Position 7307) oder als Unterlegscheiben (Position 7318) zu behandeln.
Zu dieser Position gehören auch mit Gewinde versehene Waren, unabhängig vom Verhältnis der Länge des mit Gewinde versehenen Teils zur Gesamtlänge der Ware (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 73, Allgemeines, Nummer 1).
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
Frei
—
2025
unverändert
Frei
—
2024
unverändert
Frei
—
2023
unverändert
Frei
—
2022
mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
Frei
—
2021
in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten
—
—
2020
in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten
—
—
2019
in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten
—
—
Geschichte der Nummer
Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 7304 59 10, 7304 59 92 eingereiht.
KN-Code 7304 59 82 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 7304.59 („Andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem: andere“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 35,8 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 7304.59 in die EU auf 46,8 Mio. € (−17 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 52 %, gefolgt von der Ukraine.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 35 %, Brasilien 14,4 %–16 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %–20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7304.59 im Wert von 354 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 7304 59 82 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gelten für 7304 59 82 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Russland zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 35,8 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 7304.59 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (22 Mio. $), gefolgt von der Ukraine.
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