Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 7308.40
7308 40 00
7308 40 00: Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial
Gerüst- und Schalungsmaterial aus Stahl
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbarDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl:
7308 40 00 Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
ZollFrei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Russland
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2027
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y824 Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden
Y878 Die Ware wird aus einem Partnerland zur Einfuhr von Eisen und Stahl gemäß Anhang XXXVI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2027
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
EinfuhrkontrolleSchaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems - CBAM
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
Y134 Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956
Y135 Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden sollen - Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 0285/18
28. Februar 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol
Ukraine
Regulation 0692/14
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine
Ukraine
Regulation 0263/22
25. August 2022
TARIC-Daten vom 1. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 1. November 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 7308.40
letzte 12 Monate729,7 Mio. €+9 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,76 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
CBAM-Sektor: Eisen und Stahl. Für Waren dieses Sektors sind bei der Einfuhr in die EU die bei ihrer Herstellung entstandenen Treibhausgasemissionen zu bezahlen. Liegen keine geprüften tatsächlichen Emissionen vor, meldet der Einführer die unten stehenden Standardwerte (Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Ware).
7308Structures and parts of structures "e.g., bridges and bridge-sections, lock-gates, towers, lattice masts, roofs, roofing frameworks, doors and windows and their frames and thresholds for doors, shutters, balustrades, pillars and columns", of iron or steel; plates, rods, angles, shapes, sections, tubes and the like, prepared for use in structures, of iron or steel (excl. prefabricated buildings of heading 9406)
Herstellungsland
Direkt
Indirekt
Gesamt
Algerien
3,02
—
3,02
Argentinien
3,01
—
3,01
Aserbaidschan
1,89
—
1,89
Australien
3,2
—
3,2
Bosnien und Herzegowina
2,85
—
2,85
Brasilien
2,91
—
2,91
Chile
2,54
—
2,54
China
6,04
—
6,04
Indien
5,93
—
5,93
Indonesien
8,25
—
8,25
Iran
2,55
—
2,55
Japan
2,95
—
2,95
Kanada
2,91
—
2,91
Kasachstan
5,36
—
5,36
Kolumbien
3,58
—
3,58
Mexiko
2,99
—
2,99
Myanmar
2,7
—
2,7
Neuseeland
2,9
—
2,9
Nordmazedonien
2,69
—
2,69
Philippinen
2,18
—
2,18
Russland
3,59
—
3,59
Serbien
2,48
—
2,48
Südafrika
4,22
—
4,22
Südkorea
3,86
—
3,86
Taiwan
2,42
—
2,42
Thailand
4,29
—
4,29
Türkei
5,52
—
5,52
Ukraine
3,41
—
3,41
Usbekistan
3,01
—
3,01
Vereinigte Staaten
2,9
—
2,9
Vereinigtes Königreich
3,04
—
3,04
Vietnam
2,84
—
2,84
Andere Länder (Standard)
5,06
—
5,06
mit Aufschlag für 2026: 5,57 · mit Aufschlag für 2027: 6,077 · mit Aufschlag für 2028: 6,583
t CO2e je t Ware · endgültiger Zeitraum seit 1. Januar 2026; erste jährliche CBAM-Erklärung bis 30. September 2027 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch 2026/1740 (Daten der Europäischen Kommission, nicht rechtsverbindlich)
Erläuterungen zur KN
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
7308 · Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl
Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 7308 des HS genannten Waren z. B.:
1. vorgearbeitete gelochte Winkeleisen („Handy Angles“ oder „Dexion Slotted Angles“) — einzeln oder in ganzen Sätzen — zur Verwendung für Konstruktionen aus Metallelementen, wie Kästen, Gestelle, Möbel, Treppen, Gerüste, Tragkonstruktionen usw.;
2. „Halfen“-Profile von annährend omegaförmigem Querschnitt, deren Rückseite in unregelmäßigen Abständen geschlitzt und nach außen gedrückt ist, als Durchlass für Verankerungsbänder zur Einbettung in den Beton von Fußböden, Decken oder Wänden und zur Befestigung verschiedenen Materials (Maschinen, Gleise, Kranbahnen, Schienen von Eisenbahnen, Laufkräne, Kanalisationsrohre usw.) mittels Schraubenbolzen.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial
Frei
—
2025
unverändert
Frei
—
2024
unverändert
Frei
—
2023
unverändert
Frei
—
2022
unverändert
Frei
—
2021
unverändert
Frei
—
2020
unverändert
Frei
—
2019
Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial
Frei
—
KN-Code 7308 40 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 7308.40 („Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 7308.40 in die EU auf 729,7 Mio. € (+9 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 44 %, gefolgt von der Türkei.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 35 %, Brasilien 25 %, Argentinien 14 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan 10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–15 % und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7308.40 im Wert von 2,2 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 7308 40 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 7308.40 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (236 Mio. $), gefolgt von der Türkei.
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