Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 7314.50

7314 50 00

7314 50 00: Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter: Streckbleche und -bänder

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 7314 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl:
  2. 7314 50 00 Streckbleche und -bänder

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 4
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 5

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus
    Rechtsakt
    Regulation 0355/22
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y824 Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden
    • Y878 Die Ware wird aus einem Partnerland zur Einfuhr von Eisen und Stahl gemäß Anhang XXXVI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L139 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

Ausfuhrmaßnahmen 5

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 0285/18 28. Februar 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol Ukraine Regulation 0692/14 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 22. Oktober 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 20. Juli 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine Ukraine Regulation 0263/22 25. August 2022

TARIC-Daten vom 3. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 3. November 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 7314.50

letzte 12 Monate25 Mio. €+5,7 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,78 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 1,6 Mio. €Feb. 2024: 2 Mio. €März 2024: 2,3 Mio. €Apr. 2024: 2,2 Mio. €Mai 2024: 1,7 Mio. €Juni 2024: 2,1 Mio. €Juli 2024: 2,3 Mio. €Aug. 2024: 1,6 Mio. €Sept. 2024: 1,8 Mio. €Okt. 2024: 1,9 Mio. €Nov. 2024: 2 Mio. €Dez. 2024: 1,4 Mio. €Jan. 2025: 2,1 Mio. €Feb. 2025: 1,8 Mio. €März 2025: 2,4 Mio. €Apr. 2025: 1,9 Mio. €Mai 2025: 2,2 Mio. €Juni 2025: 2,5 Mio. €Juli 2025: 2,4 Mio. €Aug. 2025: 1,4 Mio. €Sept. 2025: 2,3 Mio. €Okt. 2025: 2,2 Mio. €Nov. 2025: 2,1 Mio. €Dez. 2025: 1,5 Mio. €Jan. 2026: 2 Mio. €Feb. 2026: 1,9 Mio. €März 2026: 1,9 Mio. €Apr. 2026: 2,3 Mio. €Mai 2026: 2 Mio. €Juni 2026: 2,6 Mio. €Juli 2026: 2,2 Mio. €Aug. 2026: 1,9 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 10,2 Mio. € 40,8 % -11,6 %
China 6,5 Mio. € 26 % +23,1 %
Bosnien und Herzegowina 4,5 Mio. € 18,1 % +21,5 %
Vereinigte Staaten 1,2 Mio. € 4,9 % -10,4 %
Türkei 729.259 € 2,9 % +19,8 %
Schweiz 706.694 € 2,8 % +116,5 %
Südkorea 271.633 € 1,1 % +1.417,2 %
Tunesien 175.817 € 0,7 % +269,5 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

7314.50 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter: Streckbleche und -bänder

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 73 →

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 Streckbleche und -bänder Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 Streckbleche und -bänder Frei —

KN-Code 7314 50 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 7314.50 („Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter: Streckbleche und -bänder“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 7314.50 in die EU auf 25 Mio. € (+6 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 41 %, gefolgt von China.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 35 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7314.50 im Wert von 145 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 7314 50 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 7314.50 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (11 Mio. $), gefolgt von Bosnien und Herzegowina.

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