Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8306.21
8306 21 00: versilbert, vergoldet oder platiniert
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen:
- Statuetten und andere Ziergegenstände:
- 8306 21 00 versilbert, vergoldet oder platiniert
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 4
- ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 2658/87
- Unterlagen
- C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 2
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea, Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 1509/17, Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y038 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
- Y962 Güter, ausgenommen die in Anhang X (Statuen) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 1
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 0285/18 | 28. Februar 2018 |
TARIC-Daten vom 28. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
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Belgien 21 %
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Bulgarien 20 %
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Dänemark 25 %
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Deutschland 19 %
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Estland 24 %
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Finnland 25,5 %
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Frankreich 20 %
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Griechenland 24 %
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Irland 23 %
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Italien 22 %
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Kroatien 25 %
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Lettland 21 %
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Litauen 21 %
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Luxemburg 17 %
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Malta 18 %
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Niederlande 21 %
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Österreich 20 %
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Polen 23 %
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Portugal 23 %
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Rumänien 21 %
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Schweden 25 %
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Slowakei 23 %
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Slowenien 22 %
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Spanien 21 %
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Tschechien 21 %
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Ungarn 27 %
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Zypern 19 %
TEDB · 28. Oktober 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 8306.21
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 7,7 Mio. € | 49,9 % | -20,4 % | |
| 2,4 Mio. € | 15,8 % | +80,8 % | |
| 1,5 Mio. € | 9,9 % | -0,1 % | |
| 1,3 Mio. € | 8,3 % | +385,5 % | |
| 625.792 € | 4,1 % | +111 % | |
| 381.053 € | 2,5 % | +23,1 % | |
| 248.285 € | 1,6 % | +3.251,1 % | |
| 237.402 € | 1,5 % | -39,7 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
8306.21 versilbert, vergoldet oder platiniert
Anmerkungen
Diese Unterposition in früheren Jahren
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | versilbert, vergoldet oder platiniert | Frei | — |
| 2025 | unverändert | Frei | — |
| 2024 | unverändert | Frei | — |
| 2023 | unverändert | Frei | — |
| 2022 | unverändert | Frei | — |
| 2021 | unverändert | Frei | — |
| 2020 | unverändert | Frei | — |
| 2019 | versilbert, vergoldet oder platiniert | Frei | — |
KN-Code 8306 21 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 8306.21 („versilbert, vergoldet oder platiniert“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 8306.21 in die EU auf 15,4 Mio. € (+2 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 50 %, gefolgt von Thailand.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA 4,5 %, UK zollfrei, Kanada 5 %, Mexiko 15 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 3,1 %, Taiwan 10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8306.21 im Wert von 29 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8306 21 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 8306.21 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (5 Mio. $), gefolgt von der Schweiz.