Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8525.60

8525 60 00

8525 60 00: Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Funkgeräte und Sende-Empfangsgeräte

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte:
  2. 8525 60 00 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 4 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 6
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1517/18
    Unterlagen
    • C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 7

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0285/18
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1509/17
    Unterlagen
    • Y920 Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06
    Unterlagen
    • Y759 Waren, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführt sind
    • Y757 Die in Artikel 1aa (1) der Verordnung (EC) 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe Ausnahmen in Artikel 1aa (2a))
    • Y758 Die in Artikel 1aa der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1aa Absatz 2b).
  • EinfuhrkontrolleEinfuhr-/Ausfuhrbeschränkung Gemeinsame Militärgüterliste (GML)
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • Y759 Waren, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführt sind
    • Y692 Die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 4 Absätz 2)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 23. April 2031
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • Y683 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3i)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • L129 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 12

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 0285/18 28. Februar 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol Ukraine Regulation 0692/14 25. Februar 2025
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 1509/17 1. September 2017
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Zimbabwe Simbabwe Regulation 0384/26 19. Februar 2026
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 20. Juli 2025
Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkung Gemeinsame Militärgüterliste (GML)Sanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 20. Juli 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine Ukraine Regulation 0263/22 25. August 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025
Ausfuhrgenehmigung (Dual use) All third countries Regulation 2003/25 15. November 2025

TARIC-Daten vom 29. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 3 % ermäßigter Satz

TEDB · 29. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 8525.60

letzte 12 Monate330,6 Mio. €-47,5 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis241,66 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 23,7 Mio. €Feb. 2024: 20,1 Mio. €März 2024: 40,7 Mio. €Apr. 2024: 30,5 Mio. €Mai 2024: 22,6 Mio. €Juni 2024: 31,1 Mio. €Juli 2024: 31,1 Mio. €Aug. 2024: 20,4 Mio. €Sept. 2024: 23,4 Mio. €Okt. 2024: 33,1 Mio. €Nov. 2024: 66,4 Mio. €Dez. 2024: 163,8 Mio. €Jan. 2025: 23,3 Mio. €Feb. 2025: 39,6 Mio. €März 2025: 108,8 Mio. €Apr. 2025: 21,7 Mio. €Mai 2025: 29,4 Mio. €Juni 2025: 63,6 Mio. €Juli 2025: 26,2 Mio. €Aug. 2025: 30,5 Mio. €Sept. 2025: 20,3 Mio. €Okt. 2025: 36,6 Mio. €Nov. 2025: 21,8 Mio. €Dez. 2025: 34,3 Mio. €Jan. 2026: 15,1 Mio. €Feb. 2026: 19 Mio. €März 2026: 32,1 Mio. €Apr. 2026: 22,2 Mio. €Mai 2026: 24,5 Mio. €Juni 2026: 33,1 Mio. €Juli 2026: 18,8 Mio. €Aug. 2026: 52,8 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigte Staaten 198 Mio. € 59,9 % -58,3 %
China 36,7 Mio. € 11,1 % -12,9 %
Vereinigtes Königreich 34,8 Mio. € 10,5 % -13,8 %
Kanada 13,3 Mio. € 4 % -28 %
Norwegen 9 Mio. € 2,7 % -8,9 %
Taiwan 7,8 Mio. € 2,4 % -16,3 %
Japan 7,5 Mio. € 2,3 % +23,6 %
Thailand 4,3 Mio. € 1,3 % +27,8 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

8525.60 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N359976 U.S. CBP 10. April 2026 · 8525.60.20.00

    The tariff classification of a streaming box from Philippines

  • N329056 U.S. CBP 21. November 2022 · 8525.60.20.00

    The tariff classification of a repeater from China

  • N309039 U.S. CBP 3. Februar 2020 · 8525.60.10

    The tariff classification of marine radio transceivers from China

  • H301558 U.S. CBP 18. September 2019 · 8525.60.20.00

    Binding ruling request on the tariff classification of certain transmitter modules

Anmerkungen

Unterpositions-Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 85 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

8525 · Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte

Hierher gehören auch Wärmebildkameras mit Infrarot-Bildaufnehmern, die Wärmestrahlung aufnehmen und sie in Bilder umwandeln, die die Temperaturen einzelner Flächen oder Objekte als unterschiedliche Grautöne oder Farben darstellen. Die Kameras können keine Temperaturen messen oder die Messwerte als Zahlen ausgeben.

8525 60 00 · Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Hierher gehören auch Sende-Empfangsgeräte, bei denen der Sender und der Empfänger in verschiedenen Möbeln oder Gehäusen untergebracht sind, sofern diese Geräte eine funktionelle Einheit bilden. Sie sind insbesondere dann als funktionelle Einheit anzusehen, wenn der Sender und der Empfänger nahe beieinander (z. B. im selben Gebäude oder Fahrzeug) aufgestellt werden sollen und wenn sie einige Elemente gemeinsam haben, z. B. die Antenne.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät Frei p/st
2025 unverändert Frei p/st
2024 unverändert Frei p/st
2023 unverändert Frei p/st
2022 unverändert Frei p/st
2021 unverändert Frei p/st
2020 unverändert Frei p/st
2019 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät Frei p/st

KN-Code 8525 60 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 8525.60 („Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in p/st angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 8525.60 in die EU auf 330,6 Mio. € (−47 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland waren die USA mit einem Anteil von 60 %, gefolgt von China.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 7,2 %–12,6 %, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8525.60 im Wert von 775 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus den USA.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8525 60 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: p/st. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 8525.60 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus den USA (237 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

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