Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 88: Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
- 39Tarifpositionen
- 0 %–7,7 %Satz
Kapitel 88 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 39 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 7,7 % (Durchschnitt 3,9 %); 6 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Am feinsten gegliedert ist Position 8806 („Unbemannte Luftfahrzeuge“) mit 16 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 2,7 %; er gilt für 13 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 7,7 %, hat 8802 20 00 („Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht…“).
8801 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position 8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
- 8802 11 00mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
- 8802 12 00mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg
- 8802 20 00Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
- 8802 30 00Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15000 kg
- 8802 40 00Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15000 kg
- 8802 60 11Raumfahrzeuge: Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten), Telekommunikationssatelliten
- 8802 60 19Raumfahrzeuge: Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten), andere
- 8802 60 90Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8804 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
8806 Unbemannte Luftfahrzeuge
- 8806 10 10mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
- 8806 10 90mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg
- 8806 21 10Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos
- 8806 21 90Mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger: andere
- 8806 22 10Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos
- 8806 22 90Mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg: andere
- 8806 23 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg
- 8806 24 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg
- 8806 29 10mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
- 8806 29 20mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg
- 8806 91 00mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
- 8806 92 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg
- 8806 93 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg
- 8806 94 00mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg
- 8806 99 10mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
- 8806 99 20mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg
8807 Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806
- 8807 10 00Propeller und Rotoren, Teile davon
- 8807 20 00Fahrgestelle und Teile davon
- 8807 30 00andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen
- 8807 90 10Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806: andere, von Drachen
- 8807 90 21Von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten): von Telekommunikationssatelliten
- 8807 90 29Von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten): andere
- 8807 90 30von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
- 8807 90 90Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806: andere, andere