Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 0106.11
0106.11.10.00.02: Gorilla
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0106.11 Andere Tiere, lebend, Säugetiere, Primaten
Tarifpositionen (GCC): 0106.11
Anmerkungen
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 0106.11.10.00.02 eine von 6 Tarifpositionen unter der Unterposition 0106.11 („Andere Tiere, lebend, Säugetiere, Primaten“).
Der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 20 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %–20 %, Brasilien 3,6 %, Argentinien 3,6 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 12,5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0106.11 im Wert von 425.700 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 0106.11.10.00.02 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.