Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 03: Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere

  • 310Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 03 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 03 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 310 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 3,3 %); 106 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 0303 („Fische, gefroren“) mit 71 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 204 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 0303.11.00.00.00 („Pacific sockeye salmon fish“).

0301 Fische, lebend

0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304

0303 Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304

0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren

0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart

0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake

0307 Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart

0308 Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart

0309 Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar

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