Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 0406.90
0406.90.90.00.00: Anderer Käse (Hart- und Schnittkäse): Cheese, n.e.s.
Anderer Käse (Hart- und Schnittkäse)
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
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Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0406.90 Käse und Quark/Topfen, andere Käse
Tarifpositionen (GCC): 0406.90
- 0406.90.10.00.00Fresh fermented cream cheese.
- 0406.90.21.00.00Medium hard and hard cheddar cheese
- 0406.90.22.00.00Medium hard and hard Gouda cheese
- 0406.90.23.00.00Medium hard and hard Gruyere cheese
- 0406.90.24.00.00Medium hard and hard Parmesan cheese
- 0406.90.25.00.00Medium hard and hard romano cheese
- 0406.90.26.00.00Medium hard and hard kashkaval cheese
- 0406.90.29.00.00Other medium hard and hard cheese
- 0406.90.30.00.00Semi-processed yellow cheese, in packages of a weight no less than 15 kg each
- 0406.90.90.00.00Cheese, n.e.s.
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N361047 U.S. CBP
The tariff classification of Dehydrated Cheese Bites from United Kingdom
- N353510 U.S. CBP
The tariff classification of Gouda Cheese from Germany
- N347157 U.S. CBP
The tariff classification, country of origin, and eligibility under the United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) for Shaved or Shredded Parmesan Cheese
- N343151 U.S. CBP
The tariff classification of Parmesan Style Aged Cheese from Estonia
- 600014883 HMRC
A boxed selection of different cheeses containing: 90g French Brie 90g Mature Cheddar 90g Red Leicester 96g Wensleydale cheese with sweetened dried cranberries 90g Blue Stilton Put up together for retail sale and intended for human consumption. Packaged in cardboard box with a clear plastic film…
- 600014882 HMRC
A boxed selection of different cheeses containing: 100g Double Gloucester Onion and Chives 100g Smoky Cheddar 100g Wensleydale and Cranberries 100g Cheddar and Caramelised Red Onions Put up together for retail sale and intended for human consumption. Packaged in cardboard box with a clear plastic…
- 600009232 HMRC
Rollitos. These is a ready to eat food preparation made from gouda cheese wrapped in slices of chorizo. The product is packed in a plastic tray and heat sealed with a film lid. There are 8 rollitos to each 80g pack. Ingredients: Gouda Cheese: Cows milk Salt Calcium chloride Microbial rennet…
- 600009233 HMRC
Rollitos. These is a ready to eat food preparation made from chilli cheddar cheese wrapped in slices of chorizo. The product is packed in a plastic tray and heat sealed with a film lid. There are 8 rollitos to each 80g pack. Ingredients: Chilli Cheddar Cheese: Cows milk Salt Crushed red chillies…
insgesamt 27 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als:
a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:
a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c) sie geformt sind oder geformt werden können.
5. Zu Kapitel 4 gehören nicht:
a) nicht lebende Insekten, ungenießbar (Position 0511);
b) aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
c) aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
d) Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).
6. Im Sinne der Position 0410 umfasst der Begriff „Insekten“ genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, sowie Mehl und Pulver von Insekten, genießbar. Er umfasst dagegen nicht genießbare nicht lebende Insekten, in anderer Weise zubereitet oder anders haltbar gemacht (in der Regel Abschnitt IV).
Zusätzliche Anmerkungen
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Für die Zwecke der Unterpositionen 040811 und 040819 gilt Folgendes:
Der Begriff „anders haltbar gemacht“ gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 040811 und 040819;
ii) Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 040410 und 040490 gilt Folgendes:
Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden.
Zu Unterposition 040410 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird.
Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition.
Zu Unterposition 040490 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 040490.
Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der Anlage II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission nachzuweisen.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 0406.90.90.00.00 eine von 10 Tarifpositionen unter der Unterposition 0406.90 („Käse und Quark/Topfen, andere Käse“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 45 %–180 %, USA 0 %–25 %, Mexiko 0 %–45 %, Brasilien 14,4 %–28 %, Argentinien 16 %–28 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 29,8 %, Taiwan 5 %, Norwegen 277 % und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0406.90 im Wert von 629 Mio. $; der größte Anteil kam aus Neuseeland.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 0406.90.90.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 0406.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Neuseeland (61 Mio. $), gefolgt von Irland.