Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 0805.10
0805.10.00.00.02: Oranges, fresh, chilled or dried. - Orange, dried
Orangen
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0805.10 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet: Orangen
Tarifpositionen (GCC): 0805.10
Anmerkungen
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 0805.10.00.00.02 eine von 2 Tarifpositionen unter der Unterposition 0805.10 („Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet: Orangen“).
Der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 54 %, UK 2 %–12 %, Kanada zollfrei, Mexiko 20 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Taiwan 20 %–30 %, Norwegen zollfrei und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0805.10 im Wert von 404 Mio. $; der größte Anteil kam aus Ägypten. Deutschland lag mit 1 Mio. $ auf Rang 7 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 0805.10.00.00.02 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 0805.10?
Bei den Einfuhren der GCC-Staaten in Unterposition 0805.10 lag Deutschland 2024 mit 1 Mio. $ auf Rang 7.