Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 17: Zucker und Zuckerwaren

  • 90Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 17 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 17 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 90 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 3,9 %); 19 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 47, entfallen auf Position 1704 („Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 71 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 1702.11.00.00.00 („Lactose & lactose syrup containing by weight 99 % or more lactose…“).

1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert

1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker

1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)

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