Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 1801.00

1801.00.00.00.02

1801.00.00.00.02: Kakaobohnen, roh oder geröstet: Cocoa beans, whole or broken, raw or roasted. - Cocoa beans, not roasted.

Kakaobohnen, roh oder geröstet

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

1801.00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Tarifpositionen (GCC): 1801.00

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • 600013769 HMRC 17. September 2025 – 16. September 2028 · 1801 00 00 00

    Cocoa Mass Flake Entire internal fruit of the cocoa pod, including cocoa beans, cocoa pulp and pith. This is extracted as one fruit ingredient, fermented, ground, dried and roasted and further ground into a flake. Dark brown in colour. Its a processed food ingredient used in confectionary/ bakery…

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 18 →

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 1801.00.00.00.02 eine von 4 Tarifpositionen unter der Unterposition 1801.00 („Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1801.00 im Wert von 11 Mio. $; der größte Anteil kam aus Nigeria.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 1801.00.00.00.02 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 1801.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Nigeria (6 Mio. $), gefolgt von Madagaskar.

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