Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 1806.10

1806.10.99.00.00

1806.10.99.00.00: Other

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

1806.10 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Tarifpositionen (GCC): 1806.10

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N351636 U.S. CBP 22. August 2025 · 1806.10.45.00

    The tariff classification, country of origin and eligibility under the United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) for a Sugar Lactose Cocoa Powder Blend (SLCBP) from Mexico

  • N330744 U.S. CBP 28. Februar 2023 · 1806.10.45.00

    The classification, country of origin, marking and eligibility of the United States-Mexico-Canada Trade Agreement (USMCA) for a “Sucrose, Lactose and Cocoa Powder Blend” (“SLCB”) from Mexico

  • N322844 U.S. CBP 9. Dezember 2021 · 1806.10.45.00

    The Classification, Country of Origin Marking and Eligibility of the United States-Mexico-Canada Trade Agreement (USMCA) for a Sweetened Cocoa Blend from Mexico (“SCB 199 Blend”)

  • N309489 U.S. CBP 24. Februar 2020 · 1806.10.55.00

    The tariff classification of a sugar and cocoa blend from Brazil

Anmerkungen

Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 18 →

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 1806.10.99.00.00 eine von 4 Tarifpositionen unter der Unterposition 1806.10 („Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 8 %, Türkei 8 %, USA 0 %–10 %, UK 8 %, Kanada 6 %, Mexiko 156 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 15 %–29,8 %, Taiwan 2 %, Nordmazedonien 12 % und Nigeria 35 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1806.10 im Wert von 27 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 1806.10.99.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 1806.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus den USA (3 Mio. $), gefolgt von Ägypten.

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