Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 2101.12
2101.12.20.00.02: Kaffeezubereitungen, z. B. Kaffeemischpulver: Coffee paste. - Essences, in forms of coffee dough
Kaffeezubereitungen, z. B. Kaffeemischpulver
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Tarifpositionen (GCC): 2101.12
- 2101.12.11.00.00Preparations of instant coffee, containing added sugar or other sweetening matter
- 2101.12.19.00.00Other
- 2101.12.20.00.01Coffee paste. - Extracts, in forms of coffee dough
- 2101.12.20.00.02Coffee paste. - Essences, in forms of coffee dough
- 2101.12.20.00.03Coffee paste. - Concentrates, in forms of coffee dough
- 2101.12.90.00.00Preparations with a basis of extracts, essences or concentrates or with a basis of coffee, n.e.s.
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N360123 U.S. CBP
The tariff classification of 128185 Body Key Low Sugar Café Latte Meal Replacement Shakes from Taiwan
- H308893 U.S. CBP
Internal Advice; Tariff Classification of Instant Coffee Mixes with Sugar
- H308080 U.S. CBP
Revocation of NY N303841 (classification of instant coffee mixes from Malaysia)
- N299280 U.S. CBP
The tariff classification of Powdered Cappuccino Mix from Canada
- 600014439 HMRC
A coffee concentrate intended for use to make iced coffee. It is composed of instant coffee, water, and other preservatives and flavourings. The concentrated is intended for dilution in a 1:5 Ratio with Milk. It comes in 500ml PET bottles.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht:
a) Gemüsemischungen der Position 0712;
b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901);
c) aromatisierter Tee (Position 0902);
e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
f) Waren der Position 2404;
g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004;
h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
2. Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
3. Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 21061020 und 21069092 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 21069020 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3. Im Sinne der Unterposition 21069030 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 21069030 und 21069059 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
6. Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
HS-Code 2101.12.20.00.02 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 2101.12 („Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder…“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 11,5 %, Türkei 9 %–11,5 %, USA 8,5 %–10 %, UK 8 %–10 %, Kanada zollfrei, Mexiko 45 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 8,8 %–28 %, Taiwan 2 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 20 % und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2101.12 im Wert von 155 Mio. $; der größte Anteil kam aus Malaysia.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 2101.12.20.00.02 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 2101.12 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Malaysia (28 Mio. $), gefolgt von Indonesien.