Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 2102.30
2102.30.10.00.00: Baking powders.
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
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Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2102.30 zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
Tarifpositionen (GCC): 2102.30
Anmerkungen
HS-Code 2102.30.10.00.00 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 2102.30 („zubereitete Backtriebmittel in Pulverform“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 6,1 %, Türkei 6,1 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 10,5 %, Taiwan 10 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 30 % und Nigeria 5 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2102.30 im Wert von 38 Mio. $; der größte Anteil kam aus Malta.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 2102.30.10.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 2102.30 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Malta (8 Mio. $), gefolgt von Ägypten.