Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 2304.00

2304.00.20.00.00

2304.00.20.00.00: Sojaschrot und Sojaextraktionsschrot: Soybean shell

Sojaschrot und Sojaextraktionsschrot

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

2304.00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets

Tarifpositionen (GCC): 2304.00

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 23 →

HS-Code 2304.00.20.00.00 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 2304.00 („Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl“).

Der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 5 %, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 5,4 %, Argentinien 5,4 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2304.00 im Wert von 996 Mio. $; der größte Anteil kam aus Argentinien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 2304.00.20.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 2304.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Argentinien (587 Mio. $), gefolgt von Indien.

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