Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 2309.90
2309.90.99.00.00: Andere Futtermittelzubereitungen: Other
Andere Futtermittelzubereitungen
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2309.90 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art: andere
Tarifpositionen (GCC): 2309.90
- 2309.90.11.00.00Fish food
- 2309.90.12.00.00Ornamental bird food
- 2309.90.20.00.00Feeding preparations for birds & poultries.
- 2309.90.31.00.00Mineral blocks containing nutrition supplements.
- 2309.90.39.00.01Animal forage, excluding mineral blocks containing nutrition supplements, n.e.s. - Addedtives containing vitamins or antibiotics, of animal origin
- 2309.90.39.99.99Animal forage, excluding mineral blocks containing nutrition supplements, n.e.s. - Other
- 2309.90.40.00.00Milk substitutes for feeding small animals.
- 2309.90.50.00.00Concentrated preparations for the use in forage making.
- 2309.90.91.00.00Addedtives containing vitamins or antibiotics, of vegetables
- 2309.90.92.00.00Other preparations for feeding animals, other than the headings specified above, of birds and products thereof
- 2309.90.93.00.00Other preparations for feeding animals, other than the headings specified above, of animal origin
- 2309.90.94.00.01Animal fodder of plants (Silage)
- 2309.90.94.99.99Other preparations for feeding animals, of vegetable origin.
- 2309.90.99.00.00Other
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N361842 U.S. CBP
The tariff classification of Feed Additives from Germany
- N361822 U.S. CBP
The tariff classification of Feed Additives from France
- N357473 U.S. CBP
The tariff classification of Poultry Nutritional Supplements from Canada
- N347989 U.S. CBP
The tariff classification of Feed Additive from South Korea
- 600016284 HMRC
Mineral feed for use in animal nutrition. The product is a source of biologically active components designed to counteract the effects of a wide range of mycotoxins and endotoxins present in animal feedstuffs by binding or transforming them into inactive or unavailable forms. The production…
- 600015501 HMRC
The product is a complementary daily feed for equine use only. It is used to maintain general health and soundness in horses. It is made of turmeric and black pepper powder mix. It is packaged in 2 kg bags that are made from polyethylene and polyamide plastic.
- 600015308 HMRC
A horse food supplement made from Marigold (Calendula) and Cleavers (Galium aparine).The ingredients are blended together and packaged in 1 kg bags.This is a complementary feed for equine use only
- 600013421 HMRC
Hydrogel, this is a product used to re hydrate rodents whilst in transit. This is a gelatinous semi solid product. It is designed for oral application. The item contains water and a gelling agent. The gelling agent acts as a thickner, to prevent spillages during consumption . Ingredients: Water…
insgesamt 49 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkung
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
2. Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:
a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;
b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.
Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.
Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:
vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04032011 bis 04032039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5. Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:
15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder
Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.
Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
HS-Code 2309.90.99.00.00 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 2309.90 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art: andere“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 0 %–12 %, Türkei 0 %–7,8 %, USA 0 %–7,5 %, UK 0 %–12 %, Kanada 0 %–10,5 %, Mexiko 0 %–20 %, Brasilien 0 %–12,6 %, Argentinien 0 %–20 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 0 %–12,8 %, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen 0 %–156 %, Nordmazedonien 1 %–5 % und Nigeria 5 %–10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2309.90 im Wert von 459 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 2309.90.99.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 2309.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus den USA (36 Mio. $), gefolgt von Spanien.