Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 2403.19
2403.19.30.00.00: Anderer Rauchtabak: Chopped or pressed tunbac put up for retail sale, whether or not containing tobacco substitutes in any proportion,
Anderer Rauchtabak
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2403.19 Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil: anderer
Tarifpositionen (GCC): 2403.19
- 2403.19.10.00.00Chopped or pressed tobacco for smoking (cigarettes) whether or not containing tobacco substitutes in any proportion,
- 2403.19.20.00.00Chopped or pressed tobacco for Pipes whether or not containing tobacco substitutes in any proportion,
- 2403.19.30.00.00Chopped or pressed tunbac put up for retail sale, whether or not containing tobacco substitutes in any proportion,
- 2403.19.40.00.00Chopped or pressed tobacco for dokha smoking pipes, whether or not containing tobacco substitutes in any proportion.
- 2403.19.90.00.00Other smoking tobacco, whether or not contai; ning tobacco substitutes in any proportion
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkung
1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 240311 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 2403.19.30.00.00 eine von 5 Tarifpositionen unter der Unterposition 2403.19 („Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil: anderer“).
Der Zollsatz beträgt 100 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 74,9 %, Türkei 74,9 %, USA 350 %, UK 70 %, Kanada 4 %, Mexiko 67 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 3,4 %–29,8 %, Taiwan 15 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 45 %–60 % und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2403.19 im Wert von 58 Mio. $; der größte Anteil kam aus Deutschland. Deutschland lag mit 17 Mio. $ auf Rang 1 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 2403.19.30.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 100 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 2403.19?
Bei den Einfuhren der GCC-Staaten in Unterposition 2403.19 lag Deutschland 2024 mit 17 Mio. $ auf Rang 1.