Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 2601.20
2601.20.00.00.02: Roasted iron pyrites. - Roasted Iron Pyrites Ores, Agglomerated
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2601.20 Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich: Schwefelkiesabbrände
Tarifpositionen (GCC): 2601.20
- 2601.20.00.00.01Roasted iron pyrites. - Roasted Iron Pyrites Ores, Non-Agglomerated
- 2601.20.00.00.02Roasted iron pyrites. - Roasted Iron Pyrites Ores, Agglomerated
- 2601.20.00.00.03Roasted iron pyrites. - Concentrates of Iron Pyrites Ores, Roasted, Non-agglomerated
- 2601.20.00.00.04Roasted iron pyrites. - Concentrates of Iron Pyrites Ores, Roasted, Agglomerated
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 26 gehören nicht:
a) Schlacken und andere ähnliche Industrieabfälle, als Makadam aufbereitet (Position 2517);
b) natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch gebrannt (Position 2519);
c) Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend (Position 2710);
d) Dephosphorationsschlacken des Kapitels 31;
e) Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (Position 6806);
f) Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112 oder 8549);
g) aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Cobaltmatten (Abschnitt XV).
2. Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.
3. Zu Position 2620 gehören nur:
a) Schlacken, Aschen und Rückstände, wie sie in der Industrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von Metallverbindungen verwendet werden, ausgenommen sind Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (Position 2621), und
b) arsenhaltige Schlacken, Aschen und Rückstände, auch Metalle enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden.
HS-Code 2601.20.00.00.02 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 2601.20 („Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich: Schwefelkiesabbrände“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2601.20 im Wert von 7300 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 2601.20.00.00.02 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.