Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 3006.40

3006.40.10.00.00

3006.40.10.00.00: Zahnzement und Zahnfüllstoffe: bone recmastruction cements

Zahnzement und Zahnfüllstoffe

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

3006.40 Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen

Tarifpositionen (GCC): 3006.40

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N334548 U.S. CBP 15. August 2023 · 3006.40.00.00

    The tariff classification of Temporary Lost Filling and Loose Cap Repair Kit (CVS item 695108 and 572123)

  • N333773 U.S. CBP 28. Juli 2023 · 3006.40.00.00

    The tariff classification of dental cements in retail packings from the United States

  • 600013441 HMRC 5. August 2025 – 4. August 2028 · 3006 40 00 00

    The product is a dental powder preparation used to restore, replace, fill in damaged or missing teeth. Made from silicon dioxide, aluminium dioxide, potassium dioxide, sodium carbonate and zirconium dioxide. Mixed with a liquid. The mix is modelled into the shape of a tooth and then fired in a…

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 30 →

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 3006.40.10.00.00 eine von 2 Tarifpositionen unter der Unterposition 3006.40 („Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen“).

Der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–15 %, Brasilien 0 %–10,8 %, Argentinien 0 %–10,8 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria zollfrei.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 3006.40 im Wert von 68 Mio. $; der größte Anteil kam aus Deutschland. Deutschland lag mit 17 Mio. $ auf Rang 1 der Lieferländer.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 3006.40.10.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 3006.40?

Bei den Einfuhren der GCC-Staaten in Unterposition 3006.40 lag Deutschland 2024 mit 17 Mio. $ auf Rang 1.

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