Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 4006.90

4006.90.90.00.01

4006.90.90.00.01: Other forms (for example, rods & profile shapes) & articles of unvulcanised rubber, excluding camel-back strips for retreading rubber tyres, tubes, rings, discs, washers, thread, plates, sheets & strips. - Rods of un vulcanised rubber

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

4006.90 Andere Formen: andere

Tarifpositionen (GCC): 4006.90

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 40 →

HS-Code 4006.90.90.00.01 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 4006.90 („Andere Formen: andere“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA 0 %–2,7 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–15 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan 3,5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 7 % und Nigeria 5 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4006.90 im Wert von 16 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 4006.90.90.00.01 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 4006.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (3 Mio. $), gefolgt von Japan.

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