Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 5405.00
5405.00.90.00.03: Strip & the like (for example, artificial straw) of artificial textile materials of an apparent width not exceeding 5 mm. - Platelets of artificial textile material resulting from extruding or cutting off from larger strips and sheets
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Tarifpositionen (GCC): 5405.00
- 5405.00.10.00.01Artificial monofilament of 67 decitex or more & of which no cross-sectional dimension exceeds 1 mm. - Single yarns of propylene
- 5405.00.10.00.02Artificial monofilament of 67 decitex or more & of which no cross-sectional dimension exceeds 1 mm. - Single yarns of nylon
- 5405.00.10.00.03Artificial monofilament of 67 decitex or more & of which no cross-sectional dimension exceeds 1 mm. - Single yarns of polyester
- 5405.00.90.00.01Strip & the like (for example, artificial straw) of artificial textile materials of an apparent width not exceeding 5 mm. - Bending and forms of synthetic textile materials
- 5405.00.90.00.02Strip & the like (for example, artificial straw) of artificial textile materials of an apparent width not exceeding 5 mm. - Industrial straw made of artificial textile materials
- 5405.00.90.00.03Strip & the like (for example, artificial straw) of artificial textile materials of an apparent width not exceeding 5 mm. - Platelets of artificial textile material resulting from extruding or cutting off from larger strips and sheets
- 5405.00.90.99.99Strip & the like (for example, artificial straw) of artificial textile materials of an apparent width not exceeding 5 mm. - Other
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:
a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.
Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.
Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
2. Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 5405.00.90.00.03 eine von 7 Tarifpositionen unter der Unterposition 5405.00 („Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1…“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 3,8 %, Türkei 3,8 %, USA 5,8 %–6,9 %, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 18 %, Argentinien 12 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 3,5 %, Taiwan 4 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 5405.00 im Wert von 5 Mio. $; der größte Anteil kam aus Singapur.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 5405.00.90.00.03 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 5405.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Singapur (2 Mio. $), gefolgt von Japan.