Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 66: Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

  • 24Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 66 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 66 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 24 Tarifpositionen, verteilt auf 3 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 10, entfallen auf Position 6602 („Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 24 Tarifpositionen.

6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)

6602 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren

6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602

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