Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 6603.20
6603.20.00.00.01: Umbrella frames, including frames mounted on shafts (sticks). - Hand-made wooden umbrellas
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
6603.20 Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock
Tarifpositionen (GCC): 6603.20
- 6603.20.00.00.01Umbrella frames, including frames mounted on shafts (sticks). - Hand-made wooden umbrellas
- 6603.20.00.00.02Umbrella frames, including frames mounted on shafts (sticks). - Handrail structures of ordinary metal
- 6603.20.00.00.03Umbrella frames, including frames mounted on shafts (sticks). - Portable Umbrellas
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 66 gehören nicht:
a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017);
b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93);
c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben).
2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 6603.20.00.00.01 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 6603.20 („Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 5,2 %, Türkei 5,2 %, USA 0 %–12 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–15 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 4,3 %, Taiwan 2,5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 % und Nigeria 10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6603.20 im Wert von 6 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 6603.20.00.00.01 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 6603.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (4 Mio. $).