Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 6802.91
6802.91.21.00.00: Bearbeiteter Marmor, Travertin und Alabaster: Bathtubs
Bearbeiteter Marmor, Travertin und Alabaster
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
6802.91 Marmor, Travertin und Alabaster
Tarifpositionen (GCC): 6802.91
- 6802.91.10.00.00Articles such as steps, cornices pediments, balustrades, corbels & supports, door or window frams & lintels thresholds; mantelpieces; window sills; door steps; to mbstones; boundary stones & milestones, bollards; panoramic indicators & the like.
- 6802.91.21.00.00Bathtubs
- 6802.91.22.00.00Wash basins.
- 6802.91.23.00.00Fountain basins.
- 6802.91.29.00.00Fixed bathroom equipment, n.e.s.
- 6802.91.30.00.00Vases & artificial fruit & folage.
- 6802.91.40.00.00Columns, pedestrals, bases & capitals for Columns.
- 6802.91.50.00.00Cups, boxes & ash trays.
- 6802.91.60.00.00Paper weights & writing aid.
- 6802.91.70.00.00Stone slabs forming the tops of articles of furnture (sideboards, Wash stands, tables etc.).
- 6802.91.90.00.00Marble, travertine & alabaster & articles thereof, worked otherwise than simply cut or sawn, with a flat or even surface.
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N360235 U.S. CBP
The tariff classification of stone pavers and copings from Turkey.
- N356031 U.S. CBP
The tariff classification of a marble mimbar from India.
- N346898 U.S. CBP
The tariff classification of honed and polished limestone surfaces from Italy.
- N329938 U.S. CBP
The tariff classification of a marble candle pedestal from China.
insgesamt 7 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 25;
b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d) Waren des Kapitels 71;
e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82;
f) Lithografiesteine (Position 8442);
g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel), der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen) oder der Position 9620 (Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren);
n) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
2. Der Begriff „bearbeitete Werksteine“ in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
HS-Code 6802.91.21.00.00 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 6802.91 („Marmor, Travertin und Alabaster“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 1,7 %, Türkei 1,7 %, USA 2,5 %–4,9 %, UK zollfrei, Kanada 6 %, Mexiko 15 %, Brasilien 5,4 %, Argentinien 5,4 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan 10 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 18 % und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6802.91 im Wert von 385 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 6802.91.21.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 6802.91 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (178 Mio. $), gefolgt von der Türkei.