Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 89: Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

  • 53Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 89 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 89 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 53 Tarifpositionen, verteilt auf 8 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 1,4 %); 38 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 8903 („Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus“) mit 15 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 38 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 8903.11.00.00.00 („Inflatable (including rigid hull inflatable) boats Fitted or designed…“).

8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern

8902 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen

8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus

8904 Schlepper und Schubschiffe

8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen

8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote

8907 Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)

8908 Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken

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