Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 9006.30

9006.30.00.00.02

9006.30.00.00.02: Cameras specially designed for underwater use, for aerial survey or for medical or surgical examination of internal organs; comparison cameras for forensic or criminological purposes. - Devices specializing in aerial photography

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

9006.30 Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt

Tarifpositionen (GCC): 9006.30

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • 600011914 HMRC 27. November 2024 – 26. November 2027 · 9006 30 00 00

    Forensic science imaging camera. A portable, handheld forensic science imaging system powered by a replaceable and rechargeable battery, allowing to search and capture different kinds of forensic evidence. This is sold as a kit in a protective case that contains the portable forensic camera,…

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 90 →

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist 9006.30.00.00.02 eine von 5 Tarifpositionen unter der Unterposition 9006.30 („Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder…“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 4,2 %, Türkei 4,2 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada 0 %–5 %, Mexiko zollfrei, Brasilien 20 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 3,4 %–5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 13 % und Nigeria 20 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 9006.30 im Wert von 8 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 9006.30.00.00.02 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 9006.30 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus den USA (4 Mio. $), gefolgt von China.

Als CSV herunterladen Änderungen folgen (RSS)