Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 9209.30

9209.30.00.00.02

9209.30.00.00.02: Musical instrument strings. - Flute strings

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

9209.30 Teile und Zubehör für Musikinstrumente: Musiksaiten

Tarifpositionen (GCC): 9209.30

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 92 →

HS-Code 9209.30.00.00.02 ist eine Tarifposition des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC unter der HS-Unterposition 9209.30 („Teile und Zubehör für Musikinstrumente: Musiksaiten“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 2,7 %, Türkei 2,7 %, USA zollfrei, UK 2 %, Kanada 0 %–4,5 %, Mexiko zollfrei, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %–25 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 3,5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 9 % und Nigeria 10 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 9209.30 im Wert von 1 Mio. $.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 9209.30.00.00.02 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

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