Japanischer Zolltarif · statistischer Code · HS 1302.32
1302.32.010: Pectic substances, pectinates and pectates: locust bean gum
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Japanischer Zolltarif, gültig ab 8. August 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 1302 Vegetable saps and extracts; pectic substances, pectinates and pectates; agar-agar and other mucilages and thickeners, whether or not modified, derived from vegetable products
- 1302.20.000 Pectic substances, pectinates and pectates
- 1302.32.010 Locust bean gum
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Einfuhr: Japan
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Tarifpositionen (Japan): 1302.32
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Anmerkung
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.
Zu dieser Position gehören dagegen nicht:
a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);
b) Malzextrakt (Position 1901);
c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);
d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);
e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;
f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);
g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822);
h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);
ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);
k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Zusätzliche Anmerkung
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 130220 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Statistischer Code 1302.32.010 ist eine Tarifposition des japanischen Zolltarifs unter der HS-Unterposition 1302.32 („Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder…“).
Der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in KG angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–15 %, Brasilien 0 %–7,2 %, Argentinien 0 %–7,2 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Taiwan 3,5 %–7,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Japan importierte 2024 Waren der Unterposition 1302.32 im Wert von 34 Mio. $; der größte Anteil kam aus Indien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für statistischer Code 1302.32.010 in Japan?
Im japanischen Zolltarif beträgt der angewandte Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: KG. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Japan diese Waren?
Für die Unterposition 1302.32 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Indien (8 Mio. $), gefolgt von Spanien.