Japanischer Zolltarif · statistischer Code · HS 1902.19

1902.19.094

1902.19.094: Teigwaren ohne Ei, ungekocht: Pasta, whether or not cooked or stuffed: other, macaroni

Teigwaren ohne Ei, ungekocht

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Japanischer Zolltarif, gültig ab 8. August 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

  1. 1902 Pasta, whether or not cooked or stuffed (with meat or other substances) or otherwise prepared, such as spaghetti, macaroni, noodles, lasagne, gnocchi, ravioli, cannelloni; couscous, whether or not prepared
  2. 1902.19 Other
  3. 1902.19.094 Macaroni

Was Sie zahlen

Einfuhr: Japan

Zoll 30 yen/kg Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

1902.19 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise: andere

Tarifpositionen (Japan): 1902.19

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N328733 U.S. CBP 7. November 2022 · 1902.19.20.10

    The tariff classification of pasta from Slovenia

  • N326727 U.S. CBP 12. Juli 2022 · 1902.19.20.30

    The tariff classification of gluten-free pasta from Italy.

  • H316296 U.S. CBP 3. August 2021 · 1902.19.20

    Application for Further Review of Protest No. 2704-20-149105; Classification of “Gluten-Free Pasta”

  • N316588 U.S. CBP 14. Januar 2021 · 1902.19.40.00

    The tariff classification of a pasta dinner from Turkey

insgesamt 6 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 19 →

Im japanischen Zolltarif ist 1902.19.094 eine von 5 Tarifpositionen unter der Unterposition 1902.19 („Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise: andere“).

Der angewandte Zollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 30 yen/kg.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 7,7 %, USA 0 %–6,4 %, Kanada 0 %–6 %, Mexiko 10 %, Brasilien zollfrei, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Taiwan 21 %, GCC 5 % und Nigeria 20 %.

Japan importierte 2024 Waren der Unterposition 1902.19 im Wert von 294 Mio. $; der größte Anteil kam aus Italien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für statistischer Code 1902.19.094 in Japan?

Im japanischen Zolltarif beträgt der angewandte Zollsatz 30 yen/kg; besondere Maßeinheit: KG. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher bezieht Japan diese Waren?

Für die Unterposition 1902.19 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Italien (97 Mio. $), gefolgt von der Türkei.

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