Japanischer Zolltarif · statistischer Code · HS 7108.13
7108.13.010: Gold als Halbzeug, nicht monetär: Bars, rods, profiles, plates, sheets and strip
Gold als Halbzeug, nicht monetär
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Japanischer Zolltarif, gültig ab 8. August 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 7108 Gold (including gold plated with platinum) unwrought or in semi-manufactured forms, or in powder form
- 7108.13.010 Bars, rods, profiles, plates, sheets and strip
Was Sie zahlen
Einfuhr: Japan
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
7108.13 Zu nicht monetären Zwecken: als Halbzeug
Tarifpositionen (Japan): 7108.13
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N351466 U.S. CBP
The tariff classification of cast gold bars from Switzerland.
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Die Begriffe „Pulver“ und „als Pulverform“ im Sinne der Unterpositionen 710610, 710811, 711011, 711021, 711031 und 711041 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.
2. Der Begriff „Platin“ im Sinne der Unterpositionen 711011 und 711019 umfasst, abweichend von Anmerkung 4 B zu Kapitel 71, nicht Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
3. Bei der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 wird jede Legierung so behandelt wie das Metall Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium oder Ruthenium, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen dieser Metalle vorherrscht.
Im japanischen Zolltarif ist 7108.13.010 eine von 2 Tarifpositionen unter der Unterposition 7108.13 („Zu nicht monetären Zwecken: als Halbzeug“).
Der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in GR angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA 0 %–4,1 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 10,8 %, Argentinien 10,8 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–7 % und Nigeria 10 %.
Japan importierte 2024 Waren der Unterposition 7108.13 im Wert von 107 Mio. $; der größte Anteil kam aus Malaysia.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für statistischer Code 7108.13.010 in Japan?
Im japanischen Zolltarif beträgt der angewandte Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: GR. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Japan diese Waren?
Für die Unterposition 7108.13 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Malaysia (29 Mio. $), gefolgt von Taiwan.