Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff) · Tarifnummer · HS 0713.33
0713.33.00.40: Getrocknete Gartenbohnen: Navy beans, white pea beans
Getrocknete Gartenbohnen
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff), gültig ab 11. September 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 0713 Dried leguminous vegetables, shelled, whether or not skinned or split.
- 07133 Beans (Vigna spp., Phaseolus spp.):
- 0713.33.00 Kidney beans, including white pea beans (Phaseolus vulgaris)
- 0713.33.00.40 Navy beans, white pea beans
Was Sie zahlen
Einfuhr: Kanada
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0713.33 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)
Tarifpositionen (Kanada): 0713.33
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214.
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen:
a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713);
b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104;
c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105);
d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
4. Zu diesem Kapitel gehören jedoch nicht getrocknete oder gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta (Position 0904).
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.
Im kanadischen Zolltarif ist 0713.33.00.40 eine von 6 Tarifpositionen unter der Unterposition 0713.33 („Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)“).
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in KGM angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 0 %–19,3 %, UK zollfrei, Mexiko 0 %–45 %, Brasilien 0 %–9 %, Argentinien 0 %–9 %, Peru 0 %–6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 0 %–10 %, Taiwan 0 %–5 %, GCC 0 %–5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–20 % und Nigeria 5 %–20 %.
Kanada importierte 2024 Waren der Unterposition 0713.33 im Wert von 54 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 0713.33.00.40 in Kanada?
Im kanadischen Zolltarif beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: KGM. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Kanada diese Waren?
Für die Unterposition 0713.33 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus den USA (48 Mio. $), gefolgt von Argentinien.