Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff) · Tarifnummer · HS 1602.32
1602.32.12.00: Zubereitungen aus Hühnerfleisch: Other, within access commitment
Zubereitungen aus Hühnerfleisch
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff), gültig ab 11. September 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 1602 Other prepared or preserved meat, meat offal, blood or insects.
- 16023 Of poultry of heading 01.05:
- 1602.32 Of fowls of the species Gallus domesticus
- 1602.32.1 Prepared meals:
- 1602.32.12 Other, within access commitment
- 1602.32.12.00 Other, within access commitment
Was Sie zahlen
Einfuhr: Kanada
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1602.32 Von Geflügel der Position 0105: von Hühnern
Tarifpositionen (Kanada): 1602.32
- 1602.32.11.10Of spent fowl; Specially defined mixtures: of spent fowl
- 1602.32.11.20Of spent fowl; Specially defined mixtures: specially defined mixtures
- 1602.32.12.00Other, within access commitment
- 1602.32.13.00Other, over access commitment, bone in
- 1602.32.14.00Other, over access commitment, boneless
- 1602.32.91.00In cans or glass jars
- 1602.32.92.10Specially defined mixtures, other than in cans or glass jars
- 1602.32.92.20Spent fowl, other than in cans or glass jars
- 1602.32.93.00Other, within access commitment
- 1602.32.94.00Other, over access commitment, bone in
- 1602.32.95.00Other, over access commitment, boneless
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N339749 U.S. CBP
The tariff classification and country of origin of Chargrilled Chicken Skewers
- N337083 U.S. CBP
The tariff classification of Prepared Chicken Meals from United Kingdom
- N324049 U.S. CBP
The tariff classification of stock concentrates from Australia
- H252123 U.S. CBP
Request for binding ruling on the tariff classification of cooked chicken powders
- 600015957 HMRC
Chicken satay skewers (10) Ingredients: Chicken breast satay seasoning maize starch soya bean oil dextrose cooked and frozen Packaging: in plastic bags/outer box
- 600015958 HMRC
Chicken satay skewers (10) Ingredients: Chicken breast satay seasoning maize starch soya bean oil dextrose sticky chicken skewers (20) approx Chicken breast oriental sauce maize starch soy sauce sugar syrup modified maize starch caramel rice vinegar yeast extract ginger juice xanthem gum cooked…
- 600015959 HMRC
10 Sweet Chilli Chicken Skewers Ingredients: Chicken breast sweet chilli sauce sugar maize starch salt garlic powder chilli powder onion powder bell pepper powder soy sauce powder paprika extract parsley citric acid maltodextrin white vinegar rapeseed oil lime oil garlic oil cooked and frozen…
- 600015962 HMRC
10 BBQ Chicken Bubble Dog Ingredients: Chicken breast wheat flour soya bean oil white rice flakes modified tapioca starch sugar salt spices wheat starch rice bran oil raising agents smoked maltodextrin flavourings tomato powder onion powder garlic powder sage powder barley malt extract yeast…
insgesamt 54 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind.
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104.
Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 160210 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 160210 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 16023111, 16023211, 16023921, 16025010 und 16029061 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 16025010 und 16029061 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 16024110, 16024210 und 16024911 bis 16024915 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
Im kanadischen Zolltarif ist 1602.32.12.00 eine von 11 Tarifpositionen unter der Unterposition 1602.32 („Von Geflügel der Position 0105: von Hühnern“).
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 7,5 %; die Menge wird in KGM angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 121,5 %, USA 6,4 %, Mexiko 20 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru 6 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 0 %–21,3 %, Taiwan 20 %–25 %, GCC 5 %, Nordmazedonien 10 % und Nigeria 35 %.
Kanada importierte 2024 Waren der Unterposition 1602.32 im Wert von 174 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA. Deutschland lag mit 7 Mio. $ auf Rang 4 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 1602.32.12.00 in Kanada?
Im kanadischen Zolltarif beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) 7,5 %; besondere Maßeinheit: KGM. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 1602.32?
Bei den Einfuhren Kanadas in Unterposition 1602.32 lag Deutschland 2024 mit 7 Mio. $ auf Rang 4.