Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff) · Tarifnummer · HS 9602.00
9602.00.10.90: Artificial honeycombs: other
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff), gültig ab 11. September 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 9602.00 Worked vegetable or mineral carving material and articles of these materials; moulded or carved articles of wax, of stearin, of natural gums or natural resins or of modelling pastes, and other moulded or carved articles, not elsewhere specified or included; worked, unhardened gelatin (except gelatin of heading 35.03) and articles of unhardened gelatin.
- 9602.00.10 Artificial honeycombs; Gelatin capsules for pharmaceutical products; Worked amber for use in the manufacture of jewellery
- 9602.00.10.90 Other
Was Sie zahlen
Einfuhr: Kanada
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Tarifpositionen (Kanada): 9602.00
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N346794 U.S. CBP
The tariff classification of molded rice husk toilet seat from China
- H330814 U.S. CBP
Tariff Classification of a Plant Basket Replacement Liner
- N339472 U.S. CBP
The tariff classification of an automotive clay design model from Japan.
- H311301 U.S. CBP
Revocation of NY F86134, NY N004112, NY N004200, and NY N015557; Classification of Certain Mineral Stones
- 600009745 HMRC
Wax ear plugs. These are inserted into the ear and moulded into shape. Composite materials: French wax American wax Vaseline oil Paraffin Colourant Cotton
insgesamt 11 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht:
a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c) Fantasieschmuck (Position 7117);
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten:
a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
Im kanadischen Zolltarif ist 9602.00.10.90 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 9602.00 („Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen…“).
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 2,2 %, Türkei 2,2 %, USA 1,8 %–3 %, UK zollfrei, Mexiko 5 %–15 %, Brasilien 12,6 %–16,2 %, Argentinien 12,6 %–18 %, Peru 0 %–6 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 2,5 %–3,9 %, Taiwan 3,3 %–10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–15 % und Nigeria 5 %.
Kanada importierte 2024 Waren der Unterposition 9602.00 im Wert von 28 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 9602.00.10.90 in Kanada?
Im kanadischen Zolltarif beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) 0 % (zollfrei). Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Kanada diese Waren?
Für die Unterposition 9602.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus den USA (20 Mio. $), gefolgt von Vietnam.