Neuseeländischer Zolltarif · Tarifnummer · HS 0405.90
0405.90.00.05: Andere Milchfette, z. B. Butterschmalz: GHEE
Andere Milchfette, z. B. Butterschmalz
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Neuseeländischer Zolltarif, gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Neuseeland
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0405.90 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch: andere
Tarifpositionen (Neuseeland): 0405.90
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N359792 U.S. CBP
The tariff classification of Brown Butter from Finland
- N329400 U.S. CBP
The tariff classification of Ghee from Greece
- N284959 U.S. CBP
The tariff classification of Organic Coconut Oil & Ghee Butter and Organic Ghee Butter from India, Phillipines and Sri Lanka
-
The tariff classification of Cheese Flavor Pastes and Cultured Cream Flavor Paste from New Zealand
- 600009751 HMRC
The product is an Anhydrous Milkfat that contains anhydrous milkfat and salt that is packaged in intermediate bulk containers (IBM) of 1000kg net weight.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als:
a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:
a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c) sie geformt sind oder geformt werden können.
5. Zu Kapitel 4 gehören nicht:
a) nicht lebende Insekten, ungenießbar (Position 0511);
b) aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
c) aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
d) Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).
6. Im Sinne der Position 0410 umfasst der Begriff „Insekten“ genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, sowie Mehl und Pulver von Insekten, genießbar. Er umfasst dagegen nicht genießbare nicht lebende Insekten, in anderer Weise zubereitet oder anders haltbar gemacht (in der Regel Abschnitt IV).
Unterpositions-Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterposition 040410 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 040510 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 040590).
Im neuseeländischen Zolltarif ist 0405.90.00.05 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 0405.90 („Butter und andere Fettstoffe aus der Milch: andere“).
Der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in KGM angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 140 %, USA 10 %, Kanada 7,5 %, Mexiko 0 %–20 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Japan 35 %, Taiwan 8 %–15 %, GCC 5 %, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 5 %–20 %.
Neuseeland importierte 2024 Waren der Unterposition 0405.90 im Wert von 2 Mio. $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 0405.90.00.05 in Neuseeland?
Im neuseeländischen Zolltarif beträgt der normale Zollsatz (Normal Tariff) 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: KGM. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.