Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 16: Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten

  • 177Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 16 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 16 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 177 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 1,3 %); 131 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 86, entfallen auf Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet…“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 131 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 1602.10.01.10 („Homogenised preparations in cans or jars combined with vegetables or…“).

1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse

1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht

1603 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

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