Neuseeländischer Zolltarif · Tarifnummer · HS 1605.57
1605.57.20.10: abalone pate
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Neuseeländischer Zolltarif, gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Neuseeland
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1605.57 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere: Weichtiere, Seeohren
Tarifpositionen (Neuseeland): 1605.57
- 1605.57.10.00abalone pastes
- 1605.57.20.10abalone pate
- 1605.57.20.19abalone sausages prepared meals & the like excl pastes or pate
- 1605.57.90.10abalone paua prepared in ways n.e.c. in 1605.57.10 & 1605.57.20 in cans or jars
- 1605.57.90.15abalone other than paua nec in 1605.57.10 & 1605.57.20 in cans or jars
- 1605.57.90.19abalone paua prepared in ways nec in 1605.57.10 & 1605.57.20 otherwise packed
- 1605.57.90.29abalone other than paua nec in 1605.57.10 & 1605.57.20 otherwise packed
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 160210 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 160210 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Im neuseeländischen Zolltarif ist 1605.57.20.10 eine von 7 Tarifpositionen unter der Unterposition 1605.57 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere: Weichtiere, Seeohren“).
Der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in KGM angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 20 %, Türkei 54 %, USA zollfrei, UK 20 %, Kanada 4 %, Mexiko 20 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Japan 6,7 %–9,6 %, Taiwan 9 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Neuseeland importierte 2024 Waren der Unterposition 1605.57 im Wert von 65.200 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 1605.57.20.10 in Neuseeland?
Im neuseeländischen Zolltarif beträgt der normale Zollsatz (Normal Tariff) 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: KGM. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.