Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 42: Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen

  • 52Tarifpositionen
  • 0 %–10 %Satz

Kapitel 42 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 42 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 52 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 10 % (Durchschnitt 4,4 %); 9 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 4202 („Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer…“) mit 26 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 40 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 10 %, hat 4203.10.03.00 („COATS WAISTCOATS & THE LIKE OF SUEDED SHEEPSKIN ETC“).

4201 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art

4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen

4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder

4205 Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder

4206 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen

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