Neuseeländischer Zolltarif · Tarifnummer · HS 6406.20
6406.20.00.09: Laufsohlen und Absätze aus Gummi oder Kunststoff: PLASTIC OUTER SOLES
Laufsohlen und Absätze aus Gummi oder Kunststoff
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Neuseeländischer Zolltarif, gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Neuseeland
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
6406.20 Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
Tarifpositionen (Neuseeland): 6406.20
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N359644 U.S. CBP
The classification, country of origin, and marking of four DIY Crochet Shoe Kits
- N358854 U.S. CBP
The classification, country of origin, marking, and trade program eligibility of a DIY Crochet Shoe Kit
- N355798 U.S. CBP
The classification, country of origin, marking and trade program eligibility of a DIY Knit Shoe Kit
- N305247 U.S. CBP
The tariff classification of footwear parts from Vietnam
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 64 gehören nicht:
a) Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit);
b) Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI);
c) gebrauchte Schuhe der Position 6309;
d) Waren aus Asbest (Position 6812);
e) orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021);
f) Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95).
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
3. Im Sinne des Kapitels 64 gelten als:
a) „Kautschuk“ und „Kunststoff“ auch Gewebe und andere Spinnstofferzeugnisse, welche auf der Außenseite mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kautschuk- oder Kunststoffschicht versehen sind; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die durch diese Behandlungen zur Erlangung dieser Außenschicht hervorgerufen sind, außer Betracht;
b) „Leder“ Erzeugnisse der Positionen 4107 und 4112 bis 4114.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als:
a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen;
b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Im neuseeländischen Zolltarif ist 6406.20.00.09 eine von 4 Tarifpositionen unter der Unterposition 6406.20 („Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff“).
Der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %; die Menge wird in NPR angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 3 %, Türkei 3 %, USA 2,7 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–5 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru 11 %, Japan 3,4 %, Taiwan 2 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 3 % und Nigeria 10 %.
Neuseeland importierte 2024 Waren der Unterposition 6406.20 im Wert von 98.500 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 6406.20.00.09 in Neuseeland?
Im neuseeländischen Zolltarif beträgt der normale Zollsatz (Normal Tariff) 5 %; besondere Maßeinheit: NPR. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.