Neuseeländischer Zolltarif · Tarifnummer · HS 9615.19
9615.19.00.01: COMBS OTHER
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Neuseeländischer Zolltarif, gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Neuseeland
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
9615.19 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen: andere
Tarifpositionen (Neuseeland): 9615.19
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N363263 U.S. CBP
The tariff classification of accessories from China
- N362777 U.S. CBP
The tariff classification of two decorative headbands from China
- N352163 U.S. CBP
The tariff classification and country of origin of a metal headband from China.
- N345626 U.S. CBP
The tariff classification of 3-piece spa set from China
- 600015382 HMRC
Pack of 12 hair snap clips, made from PVC-coated stainless steel. Available in various colours.
- 600013988 HMRC
A set of 60 brown hair grips. The grips are made from metal and are approximately 4.7cm in length. They are used to hold the hair in place. They are enclosed within a small clear plastic storage box. The hair grips & small storage box are packaged together within a clear plastic sealed bag and put…
- 600013990 HMRC
A set of 12 teardrop-shaped hair clips. The clips are approximately 5cm in length, made of base metal and equipped with a snap-clip mechanism (crocodile clip). They are available in various colours and some have either a heart or spot pattern. The hair clips serve to hold hair in place and as…
insgesamt 53 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht:
a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c) Fantasieschmuck (Position 7117);
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten:
a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
Tarifnummer 9615.19.00.01 ist eine Tarifposition des neuseeländischen Zolltarifs unter der HS-Unterposition 9615.19 („Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen: andere“).
Der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %; die Menge wird in CEN angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 2,7 %, Türkei 2,7 %, USA 11 %, UK 2 %, Kanada 7 %, Mexiko 15 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru 6 %, Japan 3,9 %, Taiwan 5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 12 % und Nigeria 20 %.
Neuseeland importierte 2024 Waren der Unterposition 9615.19 im Wert von 2 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 9615.19.00.01 in Neuseeland?
Im neuseeländischen Zolltarif beträgt der normale Zollsatz (Normal Tariff) 5 %; besondere Maßeinheit: CEN. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Neuseeland diese Waren?
Für die Unterposition 9615.19 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (1 Mio. $).