Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)

Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 08: Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen

  • 73Tarifpositionen
  • 5 %–20 %Satz

Kapitel 08 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 08 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 73 Tarifpositionen, verteilt auf 14 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 5 % bis 20 % (Durchschnitt 19,6 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 16, entfallen auf Position 0802 („Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet“).

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 71 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 20 %, hat 0801.11.00.00 („Desiccated Coconuts“).

0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0803 Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet

0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet

0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet

0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet

0807 Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch

0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch

0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch

0810 Andere Früchte, frisch

0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet

0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels

0814 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt

Als CSV herunterladen