Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)

Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 20: Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen

  • 79Tarifpositionen
  • 10 %–35 %Satz

Kapitel 20 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 20 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 79 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 10 % bis 35 % (Durchschnitt 18,2 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 40, entfallen auf Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen“).

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 52 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 35 %, hat 2002.10.00.00 („Tomatoes, whole or in pieces“).

2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht

2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht

2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht

2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006

2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006

2006 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)

2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen

2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

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