Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria) · Zolltarifnummer · HS 2005.20
2005.20.00.00: Kartoffelzubereitungen, nicht gefroren: Potatoes
Kartoffelzubereitungen, nicht gefroren
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), gültig ab 7. September 2023 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Nigeria
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2005.20 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: Kartoffeln
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- H335912 U.S. CBP
Tariff Classification; Country of Origin Marking; USMCA Eligibility; Certain Potato Preparation
- 600012421 HMRC
A preparation of potatoes. These have been peeled and packed in a tin. The net weight is 560g. Ingredients: Potato, Water, Firming Agent: Calcium Chloride; Antioxidant: Ascorbic Acid.
- 600011625 HMRC
Salted potato crisps. The potatoes have been sliced, fried and seasoned. This is a ready to eat snack food. The product is available in 40g / 80g and 200g packs. Ingredients: Potatoes Edible vegetable oil Edible common salt
- 600011631 HMRC
Tomato salsa potato crisps. The potatoes have been sliced, fried and seasoned. This is a ready to eat snack food. The product is available in 40g and 80g packs. Ingredients: Potatoes Edible vegetable oil (palmolein oil and or cotton seed oil) Tomato powder Sugar Edible common salt Red chilli…
- 600011633 HMRC
Mast masala potato crisps. The potatoes have been sliced, fried and seasoned. This is a ready to eat snack food. The product is available in 40g and 80g packs. Ingredients: Potatoes Edible vegetable oil (palmolein oil and or cotton seed oil) Red chilli powder Green chilli Garlic powder Onion…
insgesamt 8 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht:
a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15);
c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6. Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol“ Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert“ der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.
Zolltarifnummer 2005.20.00.00 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 2005.20 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: Kartoffeln“).
Der Einfuhrzoll beträgt 35 %; die Menge wird in KG angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 14,1 %, Türkei 8,8 %–39 %, USA 6,4 %, UK 8 %–14 %, Kanada 6 %, Mexiko 20 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 9 %–13,6 %, Taiwan 12,5 %–18 %, GCC 5 % und Nordmazedonien 40 %.
Nigeria importierte 2024 Waren der Unterposition 2005.20 im Wert von 17 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Zolltarifnummer 2005.20.00.00 in Nigeria?
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS beträgt der Einfuhrzoll 35 %; besondere Maßeinheit: KG. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Nigeria diese Waren?
Für die Unterposition 2005.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (9 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.